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   OLG Frankfurt, 01.04.2015 - 11 Verg 7/14   

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https://dejure.org/2015,9400
OLG Frankfurt, 01.04.2015 - 11 Verg 7/14 (https://dejure.org/2015,9400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2015 - 11 Verg 7/14 (https://dejure.org/2015,9400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2015 - 11 Verg 7/14 (https://dejure.org/2015,9400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71a GWB
    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; GWB § 71a Abs. 2
    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Anwaltskosten im Nachprüfungsverfahren erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Anwaltskosten im Nachprüfungsverfahren erstattungsfähig? (VPR 2015, 1083)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2015, 518
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle -

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).
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