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   OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20   

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https://dejure.org/2020,21290
OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20 (https://dejure.org/2020,21290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2020 - 22 W 4/20 (https://dejure.org/2020,21290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 22 W 4/20 (https://dejure.org/2020,21290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 93 ZPO
    Fiktive Schadensabrechnung - Hinweis auf fehlende Unterlagen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensabrechnung - Hinweis auf fehlendes Scheckheft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 09.04.1973 - 10 W 11/73

    Haftpflichtversicherung; Zahlungsverlangen; Prüfungsfrist; Kostenrisiko

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu bereits OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, Rn. 4 - 12, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16 -, juris).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens regelmäßig nur vor, wenn der Beklagte dieses innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt und er in seiner Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist (BGH 21. März 2019 - IX ZB 54/18 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07

    Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Dreijahresfrist lässt sicherlich den Schluss zu, dass ganz geringfügige Überschreitungen möglich sind, wie dies auch bei der 130 %-Grenze der Fall ist (OLG Düsseldorf 15.10.07 - 1 U 45/07 - BGH NJW 05, 1108: 133, 5%).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Dreijahresfrist lässt sicherlich den Schluss zu, dass ganz geringfügige Überschreitungen möglich sind, wie dies auch bei der 130 %-Grenze der Fall ist (OLG Düsseldorf 15.10.07 - 1 U 45/07 - BGH NJW 05, 1108: 133, 5%).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Mithin kam die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der fiktiven Schadensabrechnung zum Zuge, wonach der Geschädigte grundsätzlich auf die Kosten einer mühelos erreichbaren und vergleichbaren freien Werkstatt verwiesen werden kann, wenn er fiktiv abrechnet und sein Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder bisher regelmäßig scheckheftgepflegt wurde (BGH, VW-Urteil, 20.10.2009 VI ZR 53/09; vgl. auch BGH 22.6.10 - VI ZR 337/09 - BGH 13.7.10 - VI ZR 259/09 - BGH 14.5.13 - VI ZR 320/12 - BGH 15.7.14 - VI ZR 313/13 -).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Mithin kam die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der fiktiven Schadensabrechnung zum Zuge, wonach der Geschädigte grundsätzlich auf die Kosten einer mühelos erreichbaren und vergleichbaren freien Werkstatt verwiesen werden kann, wenn er fiktiv abrechnet und sein Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder bisher regelmäßig scheckheftgepflegt wurde (BGH, VW-Urteil, 20.10.2009 VI ZR 53/09; vgl. auch BGH 22.6.10 - VI ZR 337/09 - BGH 13.7.10 - VI ZR 259/09 - BGH 14.5.13 - VI ZR 320/12 - BGH 15.7.14 - VI ZR 313/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu bereits OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, Rn. 4 - 12, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16 -, juris).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Kann der Geschädigte wegen Beschädigung einer Sache Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) verlangen, so tritt die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein (vgl. BGHZ 178, 338 ff).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Mithin kam die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der fiktiven Schadensabrechnung zum Zuge, wonach der Geschädigte grundsätzlich auf die Kosten einer mühelos erreichbaren und vergleichbaren freien Werkstatt verwiesen werden kann, wenn er fiktiv abrechnet und sein Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder bisher regelmäßig scheckheftgepflegt wurde (BGH, VW-Urteil, 20.10.2009 VI ZR 53/09; vgl. auch BGH 22.6.10 - VI ZR 337/09 - BGH 13.7.10 - VI ZR 259/09 - BGH 14.5.13 - VI ZR 320/12 - BGH 15.7.14 - VI ZR 313/13 -).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
    Mithin kam die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der fiktiven Schadensabrechnung zum Zuge, wonach der Geschädigte grundsätzlich auf die Kosten einer mühelos erreichbaren und vergleichbaren freien Werkstatt verwiesen werden kann, wenn er fiktiv abrechnet und sein Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder bisher regelmäßig scheckheftgepflegt wurde (BGH, VW-Urteil, 20.10.2009 VI ZR 53/09; vgl. auch BGH 22.6.10 - VI ZR 337/09 - BGH 13.7.10 - VI ZR 259/09 - BGH 14.5.13 - VI ZR 320/12 - BGH 15.7.14 - VI ZR 313/13 -).
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16

    Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

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