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   OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12   

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https://dejure.org/2013,25280
OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12 (https://dejure.org/2013,25280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2013 - 10 U 166/12 (https://dejure.org/2013,25280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 10 U 166/12 (https://dejure.org/2013,25280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Auskunft über Zuwendungen an Bank im Rahmen der Zeichnung einer KG-Beteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunft über Zuwendungen an Bank im Rahmen der Zeichnung einer KG-Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung - Auskunftsanspruch des Anlegers über mögliche Rückvergütungen an die Bank im Rahmen der Zeichnung einer Fondsbeteiligung; Beginn der Verjährungsfrist des Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Anlegers kann sich aus Gefahr einer Interessenkollision der Bank ergeben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Anlegers kann sich aus Gefahr einer Interessenkollision der Bank ergeben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 25 O 493/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01.06.2012 - Az.: 2-25 O 493/11 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 01.06.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az. 2-25 O 493/11 die Beklagte zu verurteilen, Auskunft zu erteilen, welche Zahlungen und sonstige vermögenswerten Vorteile sie im Zusammenhang mit der am 04.04.2006 gezeichneten Kommanditbeteiligung an der B GmbH & Co. KG in Höhe von 25.000,- EUR zuzüglich 5 % Agio erhalten hat; hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, Auskunft darüber zu erteilen, welche Zahlungen und geldwerten Vorteile sie von dritter Seite im Zusammenhang mit der Zeichnung einer von der B1 GmbH gehaltenen Beteiligung (Anteils-Nr. ...) im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der B GmbH & Co. KG erhalten hat.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 19.12.2006 - Az.: XI ZR 56/05 - hätte aber von der Bank insbesondere auch die Höhe der Rückvergütung ungefragt offengelegt werden müssen.
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2011 zu Az.: III ZR 105/11 (NJW 2012, S. 58 ff., Rdz. 29) führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, da die dortige Einordnung des Auskunftsanspruchs als "verhalten" gerade dem Umstand der Geltendmachung vor Beendigung des Auftragsverhältnisses geschuldet war.
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Erst als der begründete Verdacht bestand, dass dieses Vertrauen nicht am Platze war, entfiel die Grundlage für sein untätiges Verhalten (BGH, Urteil vom 31.1.1963, VII ZR 284/61, NJW 1963, 950, der über § 242 BGB löst).
  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (BGH, Urteil vom 16.10.2012, XI ZR 367/11, NJW-RR 2013, S. 244, 246).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 188/11

    Auskunftsanspruch des Anlegers bei Wertpapiergeschäften über von der Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Demgegenüber fehlt es in Fällen, in denen die Gefahr einer solchen Interessenkollision und damit das Bestehen einer Aufklärungspflicht über erhaltene Zuwendungen abzulehnen ist, auch an einem konkreten Auskunftsinteresse (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29.02.2012, 19 U 188/11, NJW-RR 2012, S. 1076).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 2 (6) SsBs 12/12

    Allgemeiner Leinenzwang für Hunde in Heidelberg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
    Ist hingegen das konkrete Auftragsverhältnis beendet, ist der Anspruch auf Rechnungslegung entstanden (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012, BeckRS 2013, 0657).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 19 U 206/13

    Auskunft über Provisionen aus Anlageberatung

    Deshalb ist trotz der Selbstständigkeit der Informationspflichten aus § 666 BGB anerkannt, dass sich Inhalt und Grenzen dieser Pflichten stets auf das konkrete Rechtsverhältnis zu beziehen und auf dieser Grundlage nach Treu und Glauben am Maßstab der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit zu orientieren haben (vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 666 Rdnr. 1; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.07.2013, 10 U 166/12, Rn. 27; Urt. v. 29.02.2012,19 U 188/11, Rn. 17, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2015 - 9 U 175/14

    Anforderungen an die anleger- und die objektgerechte Anlageberatung bei

    Der Auskunftsanspruch auf Rechnungslegung (§ 666 Alt. 3 BGB) entsteht mit erfolgter Ausführung des jeweiligen Auftrags (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2012, 13 U 185/11, BeckRS 2013, 06571; vgl. auch OLG München, Urteil vom 27. Februar 2013, 20 U 4208/12, juris, Tz. 43 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]), hier mit erfolgter Ausführung des Auftrages zur Beratung bzw. Vermittlung der streitgegenständlichen Beteiligung (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.07.2013, 10 U 166/12, juris, Tz. 31; Urteil vom 08.07.2013, 23 U 246/12, juris, Tz. 86).
  • OLG Köln, 11.03.2014 - 13 U 160/13

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Offenbarung von Rückvergütungen

    Soweit sich die Beklagte im Rahmen ihrer Berufungsbegründung auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5.7.2013 (10 U 166/12) beruft, vermag sich der erkennende Senat der darin vertretenen Auffassung, dass für eine Kenntnis ausreichende Hinweise durch eine Unterrichtung der Anleger über die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und damit zusammenhängend in allgemeiner Form über Zuwendungen an Banken durch Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen erfolgt seien, nicht anzuschließen.
  • OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Anlageempfehlung bezogen auf

    Eine solche Bezeichnung kann zwar ein Indiz dafür darstellen, dass lediglich eine Vermittlerstellung vorliegt; dieser Einordnung kann aber - wie hier - das Auftreten des Vertragspartners des Kunden und der Inhalt des zwischen ihnen geführten Gesprächs entgegenstehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2013 - 10 U 166/12).
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