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   OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06, 20 W 336/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8345
OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06, 20 W 336/2006 (https://dejure.org/2006,8345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2006 - 20 W 336/06, 20 W 336/2006 (https://dejure.org/2006,8345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2006 - 20 W 336/06, 20 W 336/2006 (https://dejure.org/2006,8345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 5 S 1 KostO, § 31 Abs 3 S 5 KostO
    Wertfestsetzungsverfahren: Statthaftigkeit eines vom Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsmittels gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    (Wertfestsetzungsverfahren: Statthaftigkeit eines vom Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsmittels gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss)

  • Judicialis

    KostO § 14 V 1; ; KostO § 31 III 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14 Abs. 5 Satz 1 § 31 Abs. 3 Satz 5
    Rechtsmittel gegen Festsetzung des Geschäftswerts nach vereinfachtem Sachwertverfahren - weitere Beschwerde im FGG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wertfestsetzungsverfahren:weitere Beschwerde nur bei Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde im Wertfestsetzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06
    Über die Zulassung hat allein das Landgericht zu entscheiden und der Senat ist daran gebunden (BayObLG MDR 2003, 410; Senat, Beschluss vom 06.02.2003- 20 W 39, 2003-).

    Dieser allgemeine Gedanke gilt entsprechend auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar nicht nur für die sogenannten echten Streitverfahren (BayObLG MDR 2003, 410).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06
    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2002, 1577 und NJW 2004, 2224, 2225), findet nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes im Bereich der ZPO-Verfahren eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr statt, da aus dem neu geschaffenen § 321 a ZPO der allgemeine Rechtsgedanke abgeleitet wird, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt.
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06
    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2002, 1577 und NJW 2004, 2224, 2225), findet nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes im Bereich der ZPO-Verfahren eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr statt, da aus dem neu geschaffenen § 321 a ZPO der allgemeine Rechtsgedanke abgeleitet wird, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt.
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