Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 5 KostO, § 91 S 2 KostO, § 92 Abs 1 KostO, § 92 Abs 4 KostO
Keine Gebühr nach § 92 I KostO für vorläufige Betreuung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Gebühr nach § 92 I KostO für vorläufige Betreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Gebühr nach § 92 I KostO für vorläufige Betreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gebühr bei vorläufiger Betreuung?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 25.10.2010 - 43 .../10
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2012 - 29 T 123/12
- OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 840
- FGPrax 2013, 227
- FamRZ 2014, 152
- Rpfleger 2013, 653
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 17.08.2010 - 9 W 49/10
Gebühren für die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Betreuung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12
Für eine vorläufige Betreuung, die nicht in eine endgültige Dauerbetreuung übergeht, ist keine Gebühr nach § 92 Abs. 1 KostO zu erheben (Anschluss an OLG Schleswig FGPrax 2010, 315).Dem vermag der Senat sich im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 91 Satz 2 ebenso wie schon das Landgericht nicht anzuschließen (so bereits OLG Schleswig FGPrax 2010, 315).
Deshalb bleibt es für solche Angelegenheiten, bei denen sich die Gebühren nicht nach dem FamGKG, sondern nach der KostO bestimmen - wie dies für die hier betroffenen Betreuungsverfahren der Fall ist - bei der in § 91 Satz 2 KostO unverändert und dem Wortlaut nach eindeutig angeordneten Gebührenfreiheit (…so auch Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, § 91 Rn. 5; Demharter a.a.O., OLG Schleswig FGPrax 2010, 315).
- LG Koblenz, 21.12.2004 - 2 T 854/04
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12
Allerdings wurde vor Einführung des FamFG zum 01. September 2009 teilweise die Auffassung vertreten, § 91 Satz 2 KostO finde keine Anwendung, wenn nur eine vorläufige Betreuung angeordnet gewesen sei, da es sich bei § 92 Abs. 4 KostO insoweit um eine vorrangige Spezialvorschrift handele, der es nicht bedurft hätte, wenn für die vorläufige Betreuung ohnehin keine Gebühren hätten anfallen sollen (so LG München FamRZ 2004, 289; LG Koblenz FamRZ 2005, 1000; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 136;… so auch noch nach Inkrafttreten des FamFG Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 91 Rn. 9 a und Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 92 Rn. 3 allerdings im Widerspruch zu § 91 Rn. 4). - OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06
Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12
Allerdings wurde vor Einführung des FamFG zum 01. September 2009 teilweise die Auffassung vertreten, § 91 Satz 2 KostO finde keine Anwendung, wenn nur eine vorläufige Betreuung angeordnet gewesen sei, da es sich bei § 92 Abs. 4 KostO insoweit um eine vorrangige Spezialvorschrift handele, der es nicht bedurft hätte, wenn für die vorläufige Betreuung ohnehin keine Gebühren hätten anfallen sollen (so LG München FamRZ 2004, 289; LG Koblenz FamRZ 2005, 1000; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 136;… so auch noch nach Inkrafttreten des FamFG Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 91 Rn. 9 a und Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 92 Rn. 3 allerdings im Widerspruch zu § 91 Rn. 4). - OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03
Keine Beiordnung eines Anwalts bei erstmaliger Regelung des Umgangs des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12
Allerdings wurde vor Einführung des FamFG zum 01. September 2009 teilweise die Auffassung vertreten, § 91 Satz 2 KostO finde keine Anwendung, wenn nur eine vorläufige Betreuung angeordnet gewesen sei, da es sich bei § 92 Abs. 4 KostO insoweit um eine vorrangige Spezialvorschrift handele, der es nicht bedurft hätte, wenn für die vorläufige Betreuung ohnehin keine Gebühren hätten anfallen sollen (so LG München FamRZ 2004, 289; LG Koblenz FamRZ 2005, 1000; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 136;… so auch noch nach Inkrafttreten des FamFG Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 91 Rn. 9 a und Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 92 Rn. 3 allerdings im Widerspruch zu § 91 Rn. 4).