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   OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12   

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https://dejure.org/2013,40021
OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12 (https://dejure.org/2013,40021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2013 - 19 U 295/12 (https://dejure.org/2013,40021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 19 U 295/12 (https://dejure.org/2013,40021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz des Anlegers gegen Emittentin von Schuldverschreibungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz des Anlegers gegen Emittentin von Schuldverschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Schadenersatz des Anlegers gegen Emittentin von Schuldverschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12
    Von vorsätzlichem Handeln ist auszugehen, wenn der Schädiger so leichtfertig gehandelt hat, dass er eine Schädigung des anderen Teils in Kauf genommen haben muss (BGH, Urteil vom 06.05.2008 - XI ZR 56/07 Rdn. 46 - Juris).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12
    Denn Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne wegen fehlerhafter Angabe in Prospekten verjähren bis zum 31.05.2012 gemäß § 46 BörsG analog spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrages (BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08 Rdn. 26 - Juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 311 Rdn. 72).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12
    Bedingter Vorsatz ist zu bejahen, wenn der Schädiger das Bewusstsein hat, dass in Folge seines Tuns oder Unterlassens der andere der Gefahr eines Schadens ausgesetzt wird, und wenn er diesen möglichen Schaden für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nimmt, mag er ihn auch nicht wünschen (BGH, Urteil vom 11.11.2003 - VI ZR 371/02 Rdn. 26 - Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2012 - 12 O 515/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12
    unter Abänderung des am 13.11.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-12 O 515/11, die Beklagte zu verurteilen,.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren G. ./. B. Bank PLC

    Ein unmittelbarer - branchenunüblicher (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Mai 2013, 19 U 295/12, zit. nach juris, Rn. 3; rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des BGH vom 9. Dezember 2014, XI ZR 200/13) - Kontakt zwischen den Parteien bzw. Anlegern und der Musterbeklagten ist nicht vorgetragen, die direkte Abgabe etwaiger vertragsbegründender Willenserklärung(en) erfolgte nicht.

    Da nur die Musterbeklagte eine Kündigung der Schuldverschreibung hätte vornehmen können, hätte dem Anleger keine Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Mai 2013, 19 U 295/12, zit. nach juris, Rn. 36).

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2013 - 12 OH 4/13

    X1 Global Index Zertifikat: Musterverfahren anhängig

    Ob diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 10. und 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (19 U 295/12, 10 U 47/12) nicht ausreichen, um Schadensersatzansprüche der Kläger zu begründen, ist von dem Prozessgericht im Vorlageverfahren nicht zu entscheiden.
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2013 - 12 OH 4/12

    Zulässigkeit des Musterverfahrensantrages nach dem KapMuG; Zulässigkeit des

    Ob diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 10. und 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (19 U 295/12, 10 U 47/12) nicht ausreichen, um Schadensersatzansprüche der Kläger zu begründen, ist von dem Prozessgericht im Vorlageverfahren nicht zu entscheiden.
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