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   OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul)   

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OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul) (https://dejure.org/2003,33806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul) (https://dejure.org/2003,33806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 100 W 1/03 (Baul) (https://dejure.org/2003,33806)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Danach hat die Gemeinde bei der Veräußerung durch entsprechende Vertragsgestaltung nicht nur sicher zu stellen, dass die Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Erfordernissen der Entwicklungsmaßnahme fristgerecht bebaut und dauerhaft genutzt werden, sondern dass auch sonst die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklung, zum Beispiel die mit der Errichtung von Arbeitsstätten verbundenen Ziele, erreicht werden (BVerwG, ZfBR 1999, 100, 102).
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Ausgehend davon, dass der Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten in der Regel 20% des Wertes der Flächen beträgt, um deren Besitz es geht (BGHZ 61, 240; Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 3 Rn. 16 "Baulandverfahren"), war hier ein weiterer Abschlag auf 10% vorzunehmen, da Streitgegenstand die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war.
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Es kommt auch nicht (mehr) darauf an, ob das bisherige Kaufangebot angemessen war (BGHZ 77, 338, 346; Schrödter/Breuer, BauGB, 6. Auflage, § 82 Rn. 32 m. w. N.; Battis/Krauzberger/Löhr, a. a. O., § 87 Rn. 6).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Zu Recht hat das Landgericht - Kammer für Baulandsachen - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die vorläufige Besitzeinweisung gem. Beschluss des Regierungspräsidiums O1 vom 20.12.2002 im Rahmen des Verfahrens entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO (BGHZ 96, 1) zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02

    Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Der Umstand, dass der am 8.06.2000 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. ... "Straße1", dessen Plangebiet mit dem städtebaulichen Entwicklungsgebiet identisch ist, durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.06.2003 - 3 N 453/02 - für unwirksam erklärt wurde, ist für die hier zu treffende Prognose über den Ausgang des Enteignungsverfahrens ohne Belang.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - W 1/01

    Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Gegen die vom Landgericht - Kammer für Baulandsachen - entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO getroffene Entscheidung (§ 224 Satz 2 BauGB ist die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 Abs. 1, ZPO gegeben (Senat, Beschluss vom 12.08.1998,1 U (Baul) 5/98; OLG Karlsruhe, NVwZ 2001, 839; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Auflage, § 224 Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64

    Revision in Baulandsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit (zum Maßstab für die Prognose: BGHZ 43, 168; Battis, BauGB, 8. Auflage, § 116 Rn. 4 m. w. N; Schrödter/Breuer, BauGB, 6. Auflage, § 116 Rn. 6 m. w. N.) zu erwarten, dass dem Enteignungsantrag entsprochen wird.
  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 4219/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03
    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel, der die gegen diese Satzung gerichteten Normenkontrollanträge durch Urteil vom 31.05.2000 - 3 N 4219/97 - rechtskräftig abgewiesen hat, geht der Senat von der Gültigkeit der Satzung aus.
  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf

    Teils liegt dieser Rechtsprechung vielmehr die Geltung des § 9 Abs. 3 VerkPKG zugrunde (siehe BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485; Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00, juris Rn. 5, DVBl. 2000, 1462; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul), juris Rn. 7); teils sind Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung außerhalb des Anwendungsbereichs des FStrG betroffen, bei denen die Zuständigkeit der Kammern für Baulandsachen aus § 217 Abs. 1 BauGB folgt (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul), juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 16 W (Baul) 1/02, juris Os., OLGR Hamm 2003, 89; Beschluss vom 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16, juris Rn. 3, MDR 2017, 269).
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