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OLG Frankfurt, 09.11.2021 - 20 W 305/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1597 BGB, § 1597a BGB, § 1598 BGB
Verweigerung einer Eintragung in das Geburtenregister aufgrund einer notariell beurkundeten Vaterschaftsanerkennung wegen Hinweises auf eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung für das Kind - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1597, 1597a, 1598
Notariell beurkundete Vaterschaftsanerkennung: Verdacht auf missbräuchliche Anerkennung nicht ausreichend für Eintragungsverweigerung ins Geburtenregister
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 19.09.2019 - 20 W 311/18
Zur Frage, wann die Anerkennung der Vaterschaft unwirksam ist
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2021 - 20 W 305/20
Ist die Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes betreffend das Kind einer ghanaischen Mutter notariell beurkundet worden, kann das Standesamt die Eintragung in das Geburtenregister nicht mit der Begründung verweigern, es bestehe der Verdacht der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (Festhalten an OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.9.2019 - 20 W 311/18 ).Im Übrigen hat die Betroffene sich ergänzend auf einen Beschluss des erkennenden Senats vom 19.09.2019, 20 W 311/18 , berufen, der einen vergleichbaren Sachverhalt betroffen habe.
Das Amtsgericht durfte sich insoweit zur Begründung auf den zitierten Beschluss des Senats vom 19.09.2019, 20 W 311/18 (veröffentlicht etwa bei juris; vgl. hierzu auch Stockmann, jurisPR-FamR 14/2020 Anm. 5; Staudinger/Seibl/Fischinger/.
Der Senat lässt - wie im Verfahren 20 W 311/18 - gemäß den §§ 51 Abs. 1 Satz 1 PStG, 70 FamFG die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss zu.
- OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12
Eheschließung eines Afghanen im Konsulat eines Drittstaats
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2021 - 20 W 305/20
Dies ist jedoch nicht zwingend (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 02.05.2013, 20 W 248/12 , zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 20 W 165/20
Namenserteilung für das Kind bei nicht geklärter Identität der Kindeseltern
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2021 - 20 W 305/20
Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass Letztere mit ihrer Beschwerdeeinlegung wie auch das Standesamt mit seiner Zweifelsvorlage ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig geworden sind, was ggf. Veranlassung geben kann, von dem oben angesprochenen gesetzlichen Regelfall abzuweichen (vgl. etwa Beschluss vom 11.02.2021, 20 W 165/20 , zitiert nach juris).