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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888)   
   Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)   
   Titel 2 - Abstammung (§§ 1591 - 1600e)   
Gliederung
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1597a

(weggefallen)

Hinweis der Redaktion:

Siehe nun §§ 85a ff. AufenthG.

Aufgehoben durch das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21.07.2026 (BGBl. I Nr. 221) mit Wirkung vom 29.07.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
29.07.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften21.07.2026BGBl. I Nr. 221
24.12.2025
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam22.12.2025BGBl. I Nr. 364
29.07.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht20.07.2017BGBl. I S. 2780

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Rechtsprechung zu § 1597a BGB

82 Entscheidungen zu § 1597a BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 1597a BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
      Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
        § 105d (Übergangsregelung für das Verfahren zur Prüfung einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft)
Was ist das?

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