Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 2 - Abstammung (§§ 1591 - 1600e) |
1§ 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. 2Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. 3Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 und 2 Kind des früheren Ehemanns als auch nach § 1592 Nr. 1 Kind des neuen Ehemanns wäre, so ist es nur als Kind des neuen Ehemanns anzusehen. 4Wird die Vaterschaft angefochten und wird rechtskräftig festgestellt, dass der neue Ehemann nicht Vater des Kindes ist, so ist es Kind des früheren Ehemanns.
bedürftigkeit der Anerkennung § 1595aAnerkennung trotz bestehender Vaterschaft § 1596Anerkennung und Zustimmung als persönliche Erklärungen § 1597Form § 1597a(weggefallen) § 1598Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung; sorgerechtliche Begleitregelung § 1598aAnspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung § 1599Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft § 1600Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung § 1600aPersönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit § 1600bAnfechtungsfristen § 1600cVaterschafts-
vermutung im Anfechtungsverfahren § 1600dGerichtliche Feststellung der Vaterschaft § 1600e(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 1593 BGB
342 Entscheidungen zu § 1593 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20
Berichtigung der Geburtenregistereinträge für zwei Kinder von Mehrstaatern ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 23.11.2020 - 2 W 57/20
Wirksamkeit von ausländischer Ehescheidung und Folgeehe
- OLG Hamburg, 23.11.2020 - 2 W 57/20
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind ...
- OLG Köln, 25.06.2024 - 24 U 7/24
Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses des verstorbenen Vaters durch ...
- BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04
Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess
- KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes
- OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
Vaterschaftsfeststellung; Vaterschaftsanerkennung; Zahlvaterschaft; Schweiz; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 09.02.2023 - 21 UF 164/22
Gerichtliche postmortale Vaterschaftsfeststellung bei zweifelhafter Anerkennung ...
- OLG Celle, 09.02.2023 - 21 UF 164/22
- OLG Nürnberg, 29.09.2022 - 11 UF 625/22
Kindesunterhalt - Verfahrensverbindung mit Vaterschaftsanfechtungsverfahren, ...
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 1593 BGB
| 10.06.1994 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1598 zweiter Halbsatz i.V.m. § 1596 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 1593 BGB) | BGBl. I S. 1280 |
| 15.02.1989 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 1593 und 1598 in Verbindung mit § 1596 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) | BGBl. I S. 253 |
Querverweise
Auf § 1593 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- Unterhaltspflicht
- Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
- § 1615a (Anwendbare Vorschriften)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren über den Unterhalt
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- § 646
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Abstammungssachen
- § 182 (Inhalt des Beschlusses)