Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
(1) Der Antrag muss enthalten:
| 1. | die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Verfahrensbevollmächtigten; | |
| 2. | die Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird; | |
| 3. | die Angabe des Geburtsdatums des Kindes; | |
| 4. | die Angabe, ab welchem Zeitpunkt Unterhalt verlangt wird; | |
| 5. | für den Fall, dass Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird, die Angabe, wann die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetreten sind; | |
| 6. | die Angabe der Höhe des verlangten Unterhalts; | |
| 7. | die Angaben über Kindergeld und andere zu berücksichtigende Leistungen (§ 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 8. | die Erklärung, dass zwischen dem Kind und dem Antragsgegner ein Eltern-Kind-Verhältnis nach den §§ 1591 bis 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht; | |
| 9. | die Erklärung, dass das Kind nicht mit dem Antragsgegner in einem Haushalt lebt; | |
| 10. | die Angabe der Höhe des Kindeseinkommens; | |
| 11. | eine Erklärung darüber, ob der Anspruch aus eigenem, aus übergegangenem oder rückabgetretenem Recht geltend gemacht wird; | |
| 12. | die Erklärung, dass Unterhalt nicht für Zeiträume verlangt wird, für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder Unterhalt nach § 1607 Abs. 2 oder Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhalten hat, oder, soweit Unterhalt aus übergegangenem Recht oder nach § 94 Abs. 4 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 33 Abs. 2 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 7 Abs. 4 Satz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes verlangt wird, die Erklärung, dass der beantragte Unterhalt die Leistung an oder für das Kind nicht übersteigt; | |
| 13. | die Erklärung, dass die Festsetzung im vereinfachten Verfahren nicht nach § 249 Abs. 2 ausgeschlossen ist. |
(2) 1Entspricht der Antrag nicht den in Absatz 1 und den in § 249 bezeichneten Voraussetzungen, ist er zurückzuweisen. 2Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. 3Die Zurückweisung ist nicht anfechtbar.
(3) Sind vereinfachte Verfahren anderer Kinder des Antragsgegners bei dem Gericht anhängig, hat es die Verfahren zum Zweck gleichzeitiger Entscheidung zu verbinden.
Fassung aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 16.04.2026 | |
| 01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 |
beschluss § 254Mitteilungen über Einwendungen § 255Streitiges Verfahren § 256Beschwerde § 257Besondere Verfahrens-
vorschriften § 258Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung § 259Formulare § 260Bestimmung des Amtsgerichts
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Rechtsprechung zu § 250 FamFG
43 Entscheidungen zu § 250 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 12.01.2026 - 17 UF 246/25
Erfolgreiche Beschwerde wegen Unzulässigkeit des Antrags auf Festsetzung des ...
- BGH, 20.05.2026 - XII ZB 84/26
Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt ...
- OLG Frankfurt, 25.06.2026 - 5 WF 91/26
Darlegungslast im vereinfachten Unterhaltsverfahren
- OLG Frankfurt, 10.05.2023 - 5 WF 15/23
Fehlende Angabe des Betreuers im Festsetzungsantrag
- OLG Frankfurt, 28.07.2026 - 5 WF 129/26
Auslegung eines im vereinfachten Unterhaltsverfahren ergangenen ...
- OLG Frankfurt, 20.02.2026 - 5 WF 122/25
Verfahrensführung der Unterhaltsvorschusskasse
- OLG Frankfurt, 27.03.2026 - 5 WF 5/26
Beschwerde gegen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Unterhaltsverfahren
- OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 6 UF 1/22
Einwand der Erfülllung von Unterhaltsleistungen im Beschwerdeverfahren
- OLG Frankfurt, 22.08.2022 - 6 UF 131/22
Statthaftigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren (hier: Nach ...
- OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 2 WF 39/22
Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Unterhaltsvorschussleistung
Querverweise
Auf § 250 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 493 (Übergangsvorschriften)