Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
(1) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. 2Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.
(2) Soweit nach Absatz 1 Formulare für Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) | 22.12.2023 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
beschluss § 254Mitteilungen über Einwendungen § 255Streitiges Verfahren § 256Beschwerde § 257Besondere Verfahrens-
vorschriften § 258Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung § 259Formulare § 260Bestimmung des Amtsgerichts
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Rechtsprechung zu § 259 FamFG
21 Entscheidungen zu § 259 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17
Kein Formularzwang für die Einwendung der Leistungsunfähigkeit
- OLG Frankfurt, 25.06.2026 - 5 WF 91/26
Darlegungslast im vereinfachten Unterhaltsverfahren
- OLG Frankfurt, 11.10.2024 - 6 UF 181/24
Zur Anwendung von § 117 Abs. 1 S. 1 - 3 FamFG im vereinfachten ...
- OLG Rostock, 26.07.2024 - 10 WF 86/24
Erfordernis der elektronischen Form bei Einreichung eines Antrags im ...
- OLG Naumburg, 28.12.2017 - 3 WF 216/17
Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Unterhaltsverfahren nach neuem Recht: ...
- OLG Brandenburg, 01.09.2020 - 9 WF 192/20
Einwendungen im Verfahren der vereinfachten Festsetzung des Kindesunterhalts
- OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 23/21
Zulässigkeit von Einwendungen im Beschwerdeverfahren betreffend die vereinfachte ...
- OLG Brandenburg, 25.09.2023 - 9 WF 113/23
Einreichung Datenblatt für Einwendungen gegen Antrag auf Festsetzung von ...
- OLG Brandenburg, 10.12.2020 - 9 WF 273/20
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 259 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 493 (Übergangsvorschriften)