Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
1Mit der Beschwerde können nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, die Zulässigkeit von Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 sowie die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung oder Kostenfestsetzung, sofern sie nach allgemeinen Grundsätzen anfechtbar sind, geltend gemacht werden. 2Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie sich auf Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 stützt, die nicht erhoben waren, bevor der Festsetzungsbeschluss erlassen war.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 20.11.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2017 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften | 20.11.2015 |
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Rechtsprechung zu § 256 FamFG
135 Entscheidungen zu § 256 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ...
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Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23
Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 20.04.2015 - 3 WF 12/15
Regelungsinhalt von § 256 FamFG
- OLG Brandenburg, 01.09.2020 - 9 WF 192/20
Einwendungen im Verfahren der vereinfachten Festsetzung des Kindesunterhalts
- OLG Frankfurt, 01.08.2017 - 4 WF 122/17
Unzulässigkeit der Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten ...
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Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten Unterhaltsverfahren
- OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 6 WF 87/15
Unzulässigkeit einer Beschwerde nach § 256 Satz 2 FamFG
Querverweise
Auf § 256 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 493 (Übergangsvorschriften)