Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
(1) Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übersteigt.
(2) Das vereinfachte Verfahren ist nicht statthaft, wenn zum Zeitpunkt, in dem der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt dem Antragsgegner zugestellt wird, über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden hat, ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden ist.
beschluss § 254Mitteilungen über Einwendungen § 255Streitiges Verfahren § 256Beschwerde § 257Besondere Verfahrens-
vorschriften § 258Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung § 259Formulare § 260Bestimmung des Amtsgerichts
Rechtsprechung zu § 249 FamFG
104 Entscheidungen zu § 249 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 14.10.2020 - 2 WF 138/20
Vereinfachtes Verfahren zum Unterhalt
Zum selben Verfahren:
- AG Gelsenkirchen, 30.04.2020 - 520 FH 1/20
Unterhaltsfestsetzung
- AG Gelsenkirchen, 30.04.2020 - 520 FH 1/20
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23
Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 12.02.2020 - 11 WF 344/19
Zulässigkeit eines Antrags der Unterhaltsvorschusskasse auf Festsetzung von ...
- BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ...
- OLG Frankfurt, 06.08.2020 - 3 WF 68/20
Unstatthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens nach § 249 Abs. 2 FamFG
- OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 11 WF 141/20
Titulierung übergegangener Kindesunterhaltsansprüche: Statthaftigkeit des ...
- OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 9 WF 53/20
Voraussetzungen der Feststellung des Kindesunterhalts im vereinfachten ...
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19
Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1 ...
Querverweise
Auf § 249 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- § 250 (Antrag)
- Schlussvorschriften
- § 493 (Übergangsvorschriften)