Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888)   
   Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)   
   Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o)   
   Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/1612c.html
§ 1612c BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/1612c.html)
§ 1612c BGB
§ 1612c Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/1612c.html)
§ 1612c Bürgerliches Gesetzbuch
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Textdarstellung

  

§ 1612c
Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

Rechtsprechung zu § 1612c BGB

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Querverweise

Auf § 1612c BGB verweisen folgende Vorschriften:

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