Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
1Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. 2Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis stünden, auf dem die Unterhaltspflicht des Verpflichteten beruht.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts | 21.12.2007 |
verpflichtete § 1602Bedürftigkeit § 1603Leistungsfähigkeit § 1604Einfluss des Güterstands § 1605Auskunftspflicht § 1606Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger § 1607Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang § 1608Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners § 1609Rangfolge mehrerer Unterhalts-
berechtigter § 1610Maß des Unterhalts § 1610aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1611Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung § 1612Art der Unterhaltsgewährung § 1612aMindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungs-
ermächtigung § 1612bDeckung des Barbedarfs durch Kindergeld § 1612cAnrechnung anderer kindbezogener Leistungen § 1613Unterhalt für die Vergangenheit § 1614Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung § 1615Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
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Rechtsprechung zu § 1604 BGB
12 Entscheidungen zu § 1604 BGB in unserer Datenbank:
- VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.1365
Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der ...
- OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 WF 4/02
Unterhalt, Auskunftserteilung, Beginn der 2-Jahresfrist
- BFH, 01.07.1960 - III 159/59 U
Vorliegen einer Verbindlichkeit auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78
Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsgläubiger
- BSG, 23.04.1975 - 2 RU 43/74
Elternrente - Entzug - Wegfall der Unterhaltstätigkeit - Möglichkeit zur ...
- OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
Sozialhilfeträger, Forderungsübergang, Gütergemeinschaft, Leistungsfähigkeit
- LG Paderborn, 15.01.1998 - 1 S 51/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung ...
- OLG Frankfurt, 08.08.2011 - 2 UF 299/11
Familienverfahrensrecht: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist; ...
- AG Bottrop, 13.06.2013 - 13 F 150/13
Anspruch eines Kindes auf Verfahrenskostenhilfe bei Vorhandensein eines ...
- LG Traunstein, 14.08.1986 - 5 S 295/86
Querverweise
Auf § 1604 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Scheidung der Ehe
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Leistungsfähigkeit und Rangfolge
- § 1583 (Einfluss des Güterstands)
Redaktionelle Querverweise zu § 1604 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1415 ff. (Vereinbarung durch Ehevertrag)