Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185a) |
(1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen.
(2) Weist das Gericht einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Antragsteller oder einen anderen Beteiligten als Vater festgestellt hat, spricht es dies in der Beschlussformel aus.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 29.03.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2026 | Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung | 29.03.2026 |
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Rechtsprechung zu § 182 FamFG
41 Entscheidungen zu § 182 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 04.09.2019 - 12 UF 82/17
Vaterschaftsanfechtungsverfahren des ehemaligen Lebenspartners nach ...
- OLG Brandenburg, 03.06.2026 - 3 W 27/26
Anspruch der Antragstellerin auf Ausstellung eines Erbscheins wegen wirksamer ...
- BGH, 12.03.2025 - IV ZR 88/24
Entstehung und Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines nichtehelichen Kindes ...
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 277/21
Gewährung von Pflegegeld bei Verwandtenpflege nach Übertragung der elterlichen ...
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
- VG Stuttgart, 22.05.2020 - 11 K 345/20
Kein Aufenthaltsrecht eines biologischen Vaters ohne Vaterschaftsanfechtung
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung ...
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15
Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien ...
Querverweise
Auf § 182 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- § 1592 (Vaterschaft)