Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185a) |
(1) 1Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. 2Das Gleiche gilt für die erforderlichen Zustimmungen.
(2) 1Nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft für ein Kind kann ein anderer Mann als derjenige, dessen Feststellung beantragt ist, die Anerkennung der Vaterschaft für das betroffene Kind nur in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des mit der Sache befassten Gerichts erklären. 2Die Anerkennungserklärung nach Satz 1 darf nur aufgenommen werden, wenn der Anerkennende durch Vorlage eines Gutachtens über eine durchgeführte genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes nachgewiesen hat, dass er leiblicher Vater des Kindes ist.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 29.03.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2026 | Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung | 29.03.2026 |
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Rechtsprechung zu § 180 FamFG
10 Entscheidungen zu § 180 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - 5 UF 113/20
Abstammungsverfahren: Wirksamkeit der Protokollierung der Anerkennungserklärung ...
- OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 13 WF 244/19
Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Aussetzung des Abstammungsverfahren
- BGH, 27.03.2013 - XII ZB 71/12
Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Form der Zustimmungserklärung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 4 UF 233/11
Form der Zustimmung des Scheinvaters
- OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 4 UF 233/11
- VG Cottbus, 19.12.2016 - 4 L 639/16
Eltern-Kind-Verhältnis, Duldung, Familienrechtsstreit, Umgangsrecht, Vaterschaft, ...
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 15 Wx 148/09
Formelle Anforderungen an die Einwilligung eines Kindes und seiner gesetzlichen ...
- LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11
Rechtsmitteleinlegung nach FamFG: Einlegung einer Beschwerde im Rahmen einer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2020 - L 8 R 273/17
- OLG München, 16.09.2010 - 11 WF 1210/10
Rechtsanwaltsgebühr: Einigungs- bzw. Terminsgebühr für die Feststellung der ...
Querverweise
Auf § 180 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- § 1594 (Anerkennung der Vaterschaft)