Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185a) |
(1) Der Restitutionsantrag gegen einen rechtskräftigen Beschluss, in dem über die Abstammung entschieden ist, ist auch statthaft, wenn ein Beteiligter ein neues Gutachten über die Abstammung vorlegt, das allein oder in Verbindung mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.
(2) Der Antrag auf Wiederaufnahme kann auch von dem Beteiligten erhoben werden, der in dem früheren Verfahren obsiegt hat.
(3) 1Für den Antrag ist das Gericht ausschließlich zuständig, das im ersten Rechtszug entschieden hat; ist der angefochtene Beschluss von dem Beschwerdegericht oder dem Rechtsbeschwerdegericht erlassen, ist das Beschwerdegericht zuständig. 2Wird der Antrag mit einem Nichtigkeitsantrag oder mit einem Restitutionsantrag nach § 580 der Zivilprozessordnung verbunden, ist § 584 der Zivilprozessordnung anzuwenden.
(4) § 586 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden.
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Rechtsprechung zu § 185 FamFG
17 Entscheidungen zu § 185 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 08.07.2025 - 1 WF 112/25
Wiederaufnahmeantrag in einem Abstammungsverfahren
- OLG Karlsruhe, 28.08.2024 - 2 WF 75/24
Erneutes Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach rechtskräftiger Abweisung des ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 61/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für einen ...
- BGH, 30.11.2016 - XII ZB 173/16
Abstammungssache: Anspruch auf Einwilligung in die genetische Untersuchung trotz ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15
Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren
- OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 10/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für einen ...
- OLG Stuttgart, 31.08.2018 - 17 UF 53/18
Wiederaufnahmeverfahren in Abstammungssachen: Zulässigkeitsvoraussetzungen; ...
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; ...
- OLG Nürnberg, 17.03.2022 - 7 UF 121/22
Zur Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren - keine alleinige ...
- BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf ...
Querverweise
Auf § 185 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Abstammungssachen
- § 185a (Wiederaufnahme bei Anfechtung durch den leiblichen Vater)