Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185a) |
(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann.
(2) 1Die §§ 386 bis 390 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 2Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zur Untersuchung angeordnet werden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 178 FamFG
66 Entscheidungen zu § 178 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 358/22
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption des Kindes
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; ...
- OLG Zweibrücken, 02.08.2022 - 6 UF 70/22
Verpflichtung zur genetischen Abstammungsuntersuchung nur beim rechtlichen Vater
- OLG Karlsruhe, 16.03.2026 - 5 WF 30/25
Anordnung einer Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
- OLG Bamberg, 05.08.2024 - 7 WF 152/24
Ordnungsmittel gegen den im Rahmen der Abstammungsbegutachtung ausbleibenden ...
- BGH, 29.10.2014 - XII ZB 20/14
Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 734/14
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Anordnung über ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 2059/12
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs eines ...
- BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der ...
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 2059/12
Querverweise
Auf § 178 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 167a (Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)