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   VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18   

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VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18 (https://dejure.org/2019,17845)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.06.2019 - 11 K 381.18 (https://dejure.org/2019,17845)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 11 K 381.18 (https://dejure.org/2019,17845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 505
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Daher genügt die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens allenfalls dann, wenn dem Betroffenen deutlich gemacht wird, dass seine Äußerungen gegenüber dem Gericht - auch - für eine erneute Prüfung durch die Verwaltung herangezogen werden (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, juris, Rn. 64; vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, juris, Rn. 37; vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Gleichzeitig ist hiernach die Intensität des verfassungsrechtlichen Schutzes indes davon abhängig, ob die rechtliche Vaterschaft auch sozial gelebt wird und die Schutzwürdigkeit der Elternposition wird als gering eingeschätzt, wenn die Vaterschaftsanerkennung gerade auf aufenthaltsrechtliche Vorteile zielt (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris, Leitsatz 3, Rn. 95, 99).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Daher genügt die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens allenfalls dann, wenn dem Betroffenen deutlich gemacht wird, dass seine Äußerungen gegenüber dem Gericht - auch - für eine erneute Prüfung durch die Verwaltung herangezogen werden (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, juris, Rn. 64; vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, juris, Rn. 37; vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Daher genügt die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens allenfalls dann, wenn dem Betroffenen deutlich gemacht wird, dass seine Äußerungen gegenüber dem Gericht - auch - für eine erneute Prüfung durch die Verwaltung herangezogen werden (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, juris, Rn. 64; vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, juris, Rn. 37; vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Kausalität im Sinne dieser Vorschrift setzt die nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Entscheidungssituation der Behörde bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris, Rn. 39 und vom 14. März 2018 - 4 A 5/17 -, juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 1026/13 -, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Die Auslegungsregeln insbesondere der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) finden dabei entsprechende Anwendung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. März 2013 - BVerwG 5 C 16/12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Kausalität im Sinne dieser Vorschrift setzt die nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Entscheidungssituation der Behörde bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris, Rn. 39 und vom 14. März 2018 - 4 A 5/17 -, juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 1026/13 -, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Insoweit ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass er möglicherweise in seinen Rechten verletzt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Denn der Kläger ist durch den Bescheid in eigenen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 GG betroffen und ist von einer etwaigen gegenüber der Kindsmutter eingetretenen Bestandskraft daher nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8/94 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18
    Kausalität im Sinne dieser Vorschrift setzt die nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Entscheidungssituation der Behörde bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris, Rn. 39 und vom 14. März 2018 - 4 A 5/17 -, juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 1026/13 -, juris, Rn. 45).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2018 - 24 K 1442/18
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

  • VG Düsseldorf, 02.04.2019 - 7 L 152/19
  • VG Dresden, 01.10.2018 - 3 L 611/18
  • VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19

    Beurkundende Behörde; Mitteilung; Vaterschaftsanerkennung;

    Welche Folge es auf die Rechtmäßigkeit eines Bescheides nach § 85a Abs. 1 Satz 2 AufenthG hat, dass sich dem Verwaltungsvorgang ein Vorgehen nach dem gesetzlich von § 1597a BGB und § 85a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorgesehen zweistufigen Verfahren zwischen beurkundender und feststellender Behörde nicht entnehmen lässt, stellt eine schwierige ungeklärte Rechtsfrage dar (vgl. aber VG Berlin, Urteil vom 07. Juni 2019 - 11 K 381.18 -, juris, Rn. 23, welches die formelle Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die nicht eingehaltene Zweistufigkeit im Ergebnis wohl bejaht).
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