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   OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20   

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https://dejure.org/2021,10120
OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20 (https://dejure.org/2021,10120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20 (https://dejure.org/2021,10120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2021 - 1 AuslA 213/20 (https://dejure.org/2021,10120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 IRG, § 79 Abs 2 IRG
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für (Un-)Zulässigkeitsentscheidung (§ 29 IRG) bei fehlendem Auslieferungswillen der Generalstaatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 29 Abs 1 IRG ; § 79 Abs 2 IRG
    1. Für eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 Abs 1 IRG fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung ohnehin nicht bewilligen will. 2. Nach geltender Rechtslage ist das Oberlandesgericht auch dann ...

  • rechtsportal.de

    § 29 Abs 1 IRG ; § 79 Abs 2 IRG
    1. Für eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach §

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20
    Nach geltender Rechtslage ist das Oberlandesgericht auch dann nicht zu einer Entscheidung über die Bewilligung befugt, wenn die Generalstaatsanwaltschaft infolge ihrer Weisungsbindung nach dem Urteil des EuGH (Große Kammer) vom 24.11.2020, C-510/19 nicht mehr als taugliche Bewilligungsbehörde herangezogen werden könnte.

    Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C- 510/19, wonach der Begriff der "vollstreckenden Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl eine Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats nicht umfasst, die Einzelweisungen der Exekutive unterworfen ist, wie dies bei der Generalstaatsanwaltschaft Stadt2 der Fall ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20

    Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20
    Will die Bewilligungsbehörde - wie hier - die Auslieferung wegen Vorliegens eines fakultativen Bewilligungshindernisses bereits nicht bewilligen, besteht kein Bedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung nach § 29 IRG (vergl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20 m.w.N.; OLG Rostock, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Riegel in: Schomburg/Lagodny, IRG, 6. Auflage, 2020, § 29 Rn. 5).
  • OLG Rostock, 15.02.2016 - 20 OLGAusl 21/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20
    Will die Bewilligungsbehörde - wie hier - die Auslieferung wegen Vorliegens eines fakultativen Bewilligungshindernisses bereits nicht bewilligen, besteht kein Bedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung nach § 29 IRG (vergl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20 m.w.N.; OLG Rostock, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Riegel in: Schomburg/Lagodny, IRG, 6. Auflage, 2020, § 29 Rn. 5).
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