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   OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21 (Kart)   

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https://dejure.org/2022,9285
OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21 (Kart) (https://dejure.org/2022,9285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2022 - 11 U 19/21 (Kart) (https://dejure.org/2022,9285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2022 - 11 U 19/21 (Kart) (https://dejure.org/2022,9285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 Satz 1 GWB
    Zur Frage des Bestehens einer unternehmensbedingten Abhängigkeit der Neufahrzeug-Vertragshändler und der händlereigenen Leasinggesellschaften gegenüber dem Fahrzeughersteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Bestehens einer unternehmensbedingten Abhängigkeit der Neufahrzeug-Vertragshändler und der händlereigenen Leasinggesellschaften gegenüber dem Fahrzeughersteller

  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Bestehens einer unternehmensbedingten Abhängigkeit der Neufahrzeug-Vertragshändler und der händlereigenen Leasinggesellschaften gegenüber dem Fahrzeughersteller

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 31/85

    Importvereinbarung; Zulässigkeit der Verpflichtung zur Abgabe importierter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Der Boykotttatbestand erfasst solche nur mittelbaren Auswirkungen der eigenen Bezugsentscheidung eines Nachfragers nicht (BGH, Urteil vom 10.2.1987 - KZR 31/85 - Importvereinbarung Rn. 32, zu § 26 Abs. GWB aF).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Selbst bei einem hohen Grad von Marktmacht können deshalb generelle Preissenkungen, die lediglich Ausdruck rationelleren Wirtschaftens des Unternehmens sind, grundsätzlich nicht als unbillige Wettbewerbsbehinderung beurteilt werden (Markert/Fuchs, aaO - § 19 Rn. 124, 170; BGH, Urteil vom 10.12.1985 - KZR 22/85 - Abwehrblatt II; BGH, Urteil vom 30.3.2006 - I ZR 144/03 - 10% billiger, zur entsprechenden Wertung nach dem UWG).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Selbst bei einem hohen Grad von Marktmacht können deshalb generelle Preissenkungen, die lediglich Ausdruck rationelleren Wirtschaftens des Unternehmens sind, grundsätzlich nicht als unbillige Wettbewerbsbehinderung beurteilt werden (Markert/Fuchs, aaO - § 19 Rn. 124, 170; BGH, Urteil vom 10.12.1985 - KZR 22/85 - Abwehrblatt II; BGH, Urteil vom 30.3.2006 - I ZR 144/03 - 10% billiger, zur entsprechenden Wertung nach dem UWG).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Der Kreis, der in den Vertragsschutz einbezogenen Dritten ist daher unter Beachtung einer sachgerechten Abwägung der Interessen der Beteiligten dahin zu begrenzen, dass der Dritte mit der Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BGH, Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 56/07 Rn. 27, zit. nach juris).
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    In der Regel hat ein Vertragshändler auf der Grundlage des Händlervertrags mit dem Hersteller seinen Geschäftsbetrieb entsprechend der vertraglichen Vorgaben so stark auf die Produkte des Herstellers ausgerichtet, dass er nur unter Inkaufnahme erheblicher Wettbewerbsnachteile auf die Vertretung eines anderen Automobilherstellers überwechseln kann (vgl. etwa BGH - Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 Rn. 25 - Marke1 Blitz I; Beschluss vom 19.1.1993 - KVR 25/91 Rn. 21- Herstellerleasing; Urteil vom 6.10.2015 - KZR 87/13 Rn. 54 - Porsche Tuning I).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Ohne Erfolg macht die Beklagte (Schriftsatz vom 28.2.2022, Bl. 657ff. d.A.) unter Verweis auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 5.8.2020 - VI-U (Kart) 10/20 und Urteil vom 20.8.2020- VI- U (Kart) 1/08) geltend, eine unternehmensbedingte Abhängigkeit der Vertragshändler gegenüber der Beklagten sei zu verneinen, wenn - wie vorliegend - eine vertragliche Ausschließlichkeitsbindung der Vertragshändler an die Fahrzeuge der Beklagten fehle.
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    In der Regel hat ein Vertragshändler auf der Grundlage des Händlervertrags mit dem Hersteller seinen Geschäftsbetrieb entsprechend der vertraglichen Vorgaben so stark auf die Produkte des Herstellers ausgerichtet, dass er nur unter Inkaufnahme erheblicher Wettbewerbsnachteile auf die Vertretung eines anderen Automobilherstellers überwechseln kann (vgl. etwa BGH - Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 Rn. 25 - Marke1 Blitz I; Beschluss vom 19.1.1993 - KVR 25/91 Rn. 21- Herstellerleasing; Urteil vom 6.10.2015 - KZR 87/13 Rn. 54 - Porsche Tuning I).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    In der Regel hat ein Vertragshändler auf der Grundlage des Händlervertrags mit dem Hersteller seinen Geschäftsbetrieb entsprechend der vertraglichen Vorgaben so stark auf die Produkte des Herstellers ausgerichtet, dass er nur unter Inkaufnahme erheblicher Wettbewerbsnachteile auf die Vertretung eines anderen Automobilherstellers überwechseln kann (vgl. etwa BGH - Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 Rn. 25 - Marke1 Blitz I; Beschluss vom 19.1.1993 - KVR 25/91 Rn. 21- Herstellerleasing; Urteil vom 6.10.2015 - KZR 87/13 Rn. 54 - Porsche Tuning I).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2008 - U (Kart) 1/08

    Keine Auskunftspflicht des Herstellers gegenüber dem nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Ohne Erfolg macht die Beklagte (Schriftsatz vom 28.2.2022, Bl. 657ff. d.A.) unter Verweis auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 5.8.2020 - VI-U (Kart) 10/20 und Urteil vom 20.8.2020- VI- U (Kart) 1/08) geltend, eine unternehmensbedingte Abhängigkeit der Vertragshändler gegenüber der Beklagten sei zu verneinen, wenn - wie vorliegend - eine vertragliche Ausschließlichkeitsbindung der Vertragshändler an die Fahrzeuge der Beklagten fehle.
  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
    Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit durch Ausrichtung des Geschäftsbetriebs auf die Marke eines Herstellers muss zwar nicht auf einer Vereinbarung beruhen, sondern kann im Wege einer autonomen Bezugskonzentration selbst geschaffen worden sein (BGH, aaO - Porsche Tuning I Rn. 54; Urteil vom 26.1.2016 - KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstätten Rn. 28; vgl. auch Nothdurft in: Langen/ Bunte, GWB, 13. Auflage, § 20 Rn. 38).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

  • OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 11 U 9/22

    Zulässigkeit einseitiger Festlegung von Margen und Boni

    Dies bestätigt, dass die Vertragshändler der Beklagten sich aufgrund vertraglicher Grundlagen in erheblichem Umfang auf die Produkte der Beklagten ausgerichtet und entsprechende Investitionen getätigt haben (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 11.3.2022 - 11 U 19/21).

    Die o.g. vertraglichen Verpflichtungen der Vertragshändler aus dem Vertragshändlervertrag zur Ausgestaltung der Betriebsstätte, die Vorgaben der Standards in Bezug auf Corporate Identity, IT, Finanzwesen und Personal führen dazu, dass die Vertragshändler das gesamte Erscheinungsbild des Geschäftsbetriebs auf die Produkte der Beklagten ausgerichtet haben (vgl. auch insoweit Senat, Urteil vom 11.3.2022 - 11 U 19/21).

    Der Kläger wäre zudem für solche Ansprüche nicht prozessführungsbefugt und aktiv legitimiert (vgl. Senat, Urteil vom 11.3.2022 - 11 U 19/21 Rn. 108f., juris).

  • OLG Frankfurt, 13.06.2023 - 11 U 14/23

    Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Angebot einer

    Das Fehlen einer vertraglichen Ausschließlichkeitsbindung führt nach Rechtsprechung des Senats allein nicht dazu, dass die unternehmensbedingte Abhängigkeit entfällt (Urteil vom 14.02.2023 - 11 U 9/22 (Kart)); Urteil vom 11.03.2022 - 11 U 19/21).
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