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   OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15   

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https://dejure.org/2016,20168
OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15 (https://dejure.org/2016,20168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2016 - 21 W 152/15 (https://dejure.org/2016,20168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2016 - 21 W 152/15 (https://dejure.org/2016,20168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2271 BGB
    Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes Näheverhältnis zwischen dem zuerst verstorbenen Ehegatten und einem Verwandten des letztverstorbenen Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Näheverhältnis im Sinne § 2271 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit getroffener Verfügungen

  • erbrechtsiegen.de

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in Ehegattentestament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2271
    Gemeinschaftliches Testament; Testamentsvollstrecker; Wechselbezüglichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 2271
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit getroffener Verfügungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freistellungsklausel im Berliner Testament

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    aaa) Ob der Begriff der nahestehenden Person in § 2270 Abs. 2 BGB erfüllt wird, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 1Z BR 26/93, Juris Rn 30; KG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).

    Daher fallen nur Personen darunter, zu denen der betroffene Ehegatte enge persönliche und innere Bindungen gehabt hat, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu nahen Verwandten entsprechen (vgl. KG OLGZ 1993, 398; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9), wobei maßgeblich für die Beurteilung des Näheverhältnisses der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist (vgl. BGHZ 149, 363).

    Denn wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter grundsätzlich nicht gebunden ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. Feburar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 8 W 112/12

    Wirksamkeit der notariellen Beurkundung der Willenserklärung des Erblassers:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Der Beteiligte zu 2) ist als Erbprätendent beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2012, 218, [OLG Stuttgart 29.03.2012 - 8 W 112/12] zit. nach Juris Rn 7; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 59 Rn 82).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1993 - 4 U 173/91

    Rechtmäßigeit der Weigerung der Abrechnung eines Wertpapierdepots; Beschränkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Die Erbenstellung des Beteiligten zu 2) würde durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung eingeschränkt (vgl. OLG Köln FamRZ 1990, 1402; OLG Frankfurt am Main WM 1993, 803 [OLG Frankfurt am Main 18.01.1993 - 4 U 173/91] ; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2271 Rn 14).
  • OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90

    Inhalt einer Auflage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Die Erbenstellung des Beteiligten zu 2) würde durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung eingeschränkt (vgl. OLG Köln FamRZ 1990, 1402; OLG Frankfurt am Main WM 1993, 803 [OLG Frankfurt am Main 18.01.1993 - 4 U 173/91] ; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2271 Rn 14).
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Häufig ist kein Näheverhältnis anzunehmen, wenn es sich um Verwandte des Längstlebenden handelt (vgl. Koblenz FamRZ 2007, 1917 zit. nach Juris Rn 6 f.).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Daher fallen nur Personen darunter, zu denen der betroffene Ehegatte enge persönliche und innere Bindungen gehabt hat, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu nahen Verwandten entsprechen (vgl. KG OLGZ 1993, 398; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9), wobei maßgeblich für die Beurteilung des Näheverhältnisses der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist (vgl. BGHZ 149, 363).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    aaa) Ob der Begriff der nahestehenden Person in § 2270 Abs. 2 BGB erfüllt wird, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 1Z BR 26/93, Juris Rn 30; KG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).
  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 15 Wx 344/08

    Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
    Dabei sind an den Begriff hohe Anforderungen zu stellen, um die Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2010, 1201; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9).
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