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   OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 15 W 18/20   

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https://dejure.org/2020,9842
OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 15 W 18/20 (https://dejure.org/2020,9842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2020 - 15 W 18/20 (https://dejure.org/2020,9842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2020 - 15 W 18/20 (https://dejure.org/2020,9842)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 15 W 18/20
    Soweit sie sich dazu auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2018 -Az.: .../16- stützt, handelt es sich nämlich um eine Mindermeinung, der, soweit ersichtlich, bisher kein Oberlandesgericht gefolgt ist und der auch der Senat schon deshalb nicht folgt, weil es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, unzulässig ist, das Schmerzensgeld nach Zeitabschnitten mit Addition zu einem Gesamtbetrag zu bemessen (BGH NJW 2004, S. 1243; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, § 253 BGB Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 22 W 30/17

    Zum Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr gegenüber schuldhaftem Verhalten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 15 W 18/20
    Deshalb sind im Rahmen einer summarischen Prüfung die Erfolgsaussichten auch für eine überhöhte Schmerzensgeldforderung zu bejahen und Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn sich diese in einem vertretbaren Rahmen bis hin zum doppelten des vom Gericht für angemessen gehaltenen Betrages bewegt, weil die endgültige Festlegung in der Regel erst im Hauptsacheverfahren erfolgen kann (vgl. hierzu nur: OLG Frankfurt am Main Beschl. vom 08.06.2017 - 22 W 30/17 - MDR 2017, S. 1182 m. w. Nachw. der Rspr.).
  • BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20

    BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes

    Ebenso wenig wie gesonderte Schmerzensgeldbeträge für die unterschiedlichen Bewusstseinsphasen eines Geschädigten angesetzt werden dürfen (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1998 - VI ZR 182/97, BGHZ 138, 388, 392 f., juris Rn. 15), darf dies bezogen auf einzelne Tage und einzelne Stadien des Behandlungsverlaufs geschehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. April 2020 - 15 W 18/20, juris Rn. 18; Grüneberg/ders., BGB, 81. Aufl., § 253 Rn. 15; Ernst/Lang, VersR 2019, 1122, 1125; Höher, VersR 2020, 1389 f.).
  • LG Hannover, 14.02.2022 - 13 O 129/21

    Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrages

    Soweit eine Bemessung eines Schmerzensgeldes nach (zwei) Zeitabschnitten ausnahmsweise dann vorgenommen werden kann, wenn es einerseits um die Zahlung von Kapital und andererseits um Rente geht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1976 - VI ZR 216/74 -, juris), kommt eine solche im Übrigen und insbesondere bei einer Zahlung (nur) von Kapital nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2000 - 9 U 204/99 -, Rn. 17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2020 -15 W 18/20 -, Rn. 17 -18, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2021 - 12 U 226/20

    Ansprüche nach einem Verkehrsunfall Kriterien für die Bemessung eines

    Eine taggenaue Bemessung der Schmerzensgeldhöhe (vgl. hierzu OLG Frankfurt, 22. Zivilsenat, VersR 2019, S. 435, VersR 2021, S. 127; ZfS 2020, S. 617) wird hingegen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht verlangt (vgl. BGH, a. a. O.) und erscheint im Hinblick auf die auch bei dieser Methode erforderlichen Anpassungen in Form von Abschlägen bzw. Zuschlägen hinsichtlich der jeweiligen Verletzungsfolgen und Beeinträchtigungen, sowie wegen der grundsätzlich eröffneten Möglichkeit, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten in die Bemessung einzubeziehen, nicht geeignet, gerechtere oder untereinander besser vergleichbare Ergebnisse herbeizuführen als die "konventionelle" Berechnungsmethode (vgl. auch die Ablehnung der taggenauen Bemessung der Schmerzensgeldhöhe in den Entscheidungen OLG Düsseldorf DAR 2019, S. 450, OLG Celle VersR 2019, S. 1157; KG, Urteil vom 22.05.2019, Az. 25 O 118/18 - Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen vom BGH durch Beschluss vom 14.07.2020, Az. VI ZR 249/19; Brandenburgisches OLG, 3. Zivilsenat, DAR 2020, S. 25, mit zustimmender Anmerkung Wellner; OLG München ZfS 2020, S. 200; OLG Frankfurt, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 14.04.2020, Az. 15 W 18/20; OLG Koblenz VersR 2021, S. 1311).
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