Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fehlende Prozessführungsbefugnis nach Erlöschen des Amts des Insolvenzverwalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Prozessführungsbefugnis nach Erlöschen des Amts des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 27.10.2010 - 2 O 91/10
- OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10
- BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 145/08
Maßgeblichkeit eines nach der Eröffnung wegen prozessualer Überholung für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10
Auch die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 2009, 926 zugrunde liegende Fallgestaltung zeigt, dass eine Entscheidung über einen Eröffnungsantrag trotz des Vorliegens eines weiteren Antrags durchaus möglich ist.Darüber hinaus sollen auch Anträge maßgeblich bleiben, die zu einer Verfahrenseröffnung geführt hätten, wenn sie nicht mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden wären oder das Verfahren nicht aufgrund eines späteren Antrags eröffnet worden wäre (so die Gesetzesbegründung zu § 139 Abs. 2 S. 2 InsO, zitiert nach BGH NJW-RR 2009, 926).
- BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02
Auslegung von Regelungen in einem Insolvenzplan; Fortführung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10
Der Insolvenzplan ist ein spezifisch insolvenzrechtliches Instrument, mit dem die Gläubigergesamtheit ihre Befriedigung aus dem Schuldnervermögen organisiert (BGH NJW-RR 2006, 491). - BGH, 15.11.2007 - IX ZR 212/06
Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10
Aus der in NJW-RR 2008, 645 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann die Klägerin nichts für ihre Auffassung herleiten, weil in diesem Fall der zuerst gestellte Antrag mangels einer kostendeckenden Masse zurückgewiesen worden war.
- OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14
Anwendbarkeit des § 39 II GKG auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden …
Denn nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gehen die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse sowie die Prozessführungs- bzw. Beschwerdebefugnis wieder auf die Beschwerdegegnerin als Insolvenzschuldnerin zurück, § 259 I InsO (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 15 U 273/10 -, juris).