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   OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15   

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https://dejure.org/2015,48299
OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15 (https://dejure.org/2015,48299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2015 - 6 WF 214/15 (https://dejure.org/2015,48299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 6 WF 214/15 (https://dejure.org/2015,48299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 199 BGB
    Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 199 BGB gegenüber Zweitschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 199 BGB gegenüber Zweitschuldner

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 07.06.2012 - 2 W 149/12

    Grundsätze zum Beginn der Verjährung des Kostenansatzes gegen den Zweitschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15
    Ob die vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 199 BGB gegenüber einem Zweitschuldner überhaupt erst beginnt, wenn er wegen Ausfalls des Erstschuldners erstmals in Anspruch genommen werden darf (so OLG Celle, JurBüro 2012, 538; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 04544), was im Ergebnis auf eine zweifelhafte Umgehung von § 205 BGB hinausliefe, kann bei gleichrangigen Mitschuldnern nach § 2 KostO a.F. dahinstehen.

    Die Bezirksrevisorin verweist darauf, dass selbst dann, wenn man mit einer früheren Entscheidung des OLG Celle (JurBüro 2008, 324) davon ausgehe, der Lauf einer Verjährungsfrist werde durch ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht nicht gem. § 205 BGB gehemmt, vorliegend jedoch maßgebend sei, dass die Verjährungsfrist gegen einen Zweitschuldner gemäß § 199 BGB überhaupt erst beginne, wenn die Fälligkeit gegen ihn erstmals eingetreten sei (so OLG Celle, JurBüro 2012, 538; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 04544).

  • OLG Celle, 29.02.2008 - 19 WF 41/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15
    Die Bezirksrevisorin verweist darauf, dass selbst dann, wenn man mit einer früheren Entscheidung des OLG Celle (JurBüro 2008, 324) davon ausgehe, der Lauf einer Verjährungsfrist werde durch ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht nicht gem. § 205 BGB gehemmt, vorliegend jedoch maßgebend sei, dass die Verjährungsfrist gegen einen Zweitschuldner gemäß § 199 BGB überhaupt erst beginne, wenn die Fälligkeit gegen ihn erstmals eingetreten sei (so OLG Celle, JurBüro 2012, 538; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 04544).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 WF 118/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 6 WF 214/15
    Denn hier ist zu beachten, dass in selbstständigen FGG-Familiensachen nach altem Recht unter der Geltung von § 2 KostO a. F. gerade kein Erstschuldner aufgrund einer Kostenentscheidung und ein Zweitschuldner existieren, für die jedenfalls nach herrschender Meinung zwingend die Reihenfolge der Inanspruchnahme gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG bzw. § 8 Abs. 1 KostVfg und nach neuem Recht § 26 Abs. 2 FamGKG einzuhalten wäre, sondern Kostenschuldner sind nach § 2 KostO a. F., § 8 Abs. 3 KostVfg auch diejenigen mithaftenden Gesamtschuldner, die noch gar keine Kostenrechnung erhalten haben (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 294 [OLG Zweibrücken 01.12.1999 - 2 WF 118/99] m. w. N).
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