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   OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21   

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OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21 (https://dejure.org/2021,58478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2021 - 20 W 240/21 (https://dejure.org/2021,58478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 20 W 240/21 (https://dejure.org/2021,58478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 3 WEG, § 7 Abs 3 WEG, § 3 Abs 2 WGV
    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 7 Abs. 3, 10 Abs. 3; WGV § 3 Abs. 2
    Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • notar-drkotz.de

    WEG - Eintragung Sondernutzungsrecht im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 149/96

    Bestimmtheit von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Die Eintragung ist hinreichend bestimmt, wenn die Eintragungsbewilligung als Grundlage des Eintragungsvermerks und - infolge der Bezugnahme (worauf unten noch näher einzugehen sein wird) - als Teil der Eintragung klar und bestimmt bezeichnet, an welchen Flächen das Sondernutzungsrecht bestehen soll (Senat NJW-RR 1996, 1168, zitiert nach juris).

    Danach kann zur näheren Bezeichnung des Gegenstands und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden.Das gilt mithin auch für Umfang und Inhalt des Sondernutzungsrechts, das durch Eintragung zum Inhalt des Sondereigentums werden soll (BayObLGZ 1985, 204; Senat NJW-RR 1996, 1168).

    Es ist jedoch anerkannt und wird auch allgemein empfohlen, dass Sondernutzungsrechte - insbesondere bei entsprechendem Antrag - zur Steigerung der Grundbuchklarheit und Rechtssicherheit auch ausdrücklich erwähnt, ggf. auch schlagwortartig bezeichnet werden können (vgl. etwa Bauer/Schaub/Schneider, a.a.O., AT E 239; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 WGV Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, a.a.O., § 7 Rz. 32; Kral in BeckOK WEG, Stand: 01.10.2021; Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 65; Montreal in beck-online.GROSSKOMMENTAR, a.a.O., § 7 WEG Rz. 24; Ertl RPfleger 1979, 81; Senat NJW-RR 1996, 1168).

    Im Übrigen mag zwar - wie oben dargelegt - darauf kein Anspruch bestehen, jedoch verbietet § 44 Abs. 2 GBO die Aufnahme klarstellende Zusätze bei der Eintragung aber auch nicht (vgl. Demharter, GBO, 32 Aufl., § 44 Rz. 31, 37; FGPrax 1999, 46; Ertl RPfleger 1971, 81; Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66; OLG Hamm OLGZ 1985, 19; vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 1168).

  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Als Folge der Eintragung wird das Sondernutzungsrecht "verdinglicht" und wirkt dann auch gegen die Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum (OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; KG ZMR 2007, 384, zitiert nach juris; vgl. auch Demharter FGPrax 1999, 46).

    Die weiter zitierte Entscheidung des KG (= ZMR 2007, 384) basiert auf den obigen Rechtsausführungen (vgl. Tz. 17, 18 bei juris).

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Ein Anspruch auf eine ausdrückliche Verlautbarung besteht allerdings nach herrschender Auffassung nicht (vgl. etwa Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, a.a.O., § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, a.a.O., § 7 Rz. 18; OLG München ZWE 2013, 404; Schleswig-Holsteinisches OLG ZWE 2017, 213; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161, je zitiert nach juris; a. A. wohl Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66).

    Als Folge der Eintragung wird das Sondernutzungsrecht "verdinglicht" und wirkt dann auch gegen die Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum (OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; KG ZMR 2007, 384, zitiert nach juris; vgl. auch Demharter FGPrax 1999, 46).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 20 W 38/17

    Doppelbuchung eines Grundstücks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Eine Eintragung ist nur dann in diesem Sinne inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann, wenn die Eintragung also ein Recht mit einem nicht zulässigen rechtlich ausgeschlossenen Inhalt verlautbart (vgl. Senat FGPrax 2017, 153; NJW-RR 1997, 1447, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Nicht alle Eintragungen, die nicht hätten erfolgen sollen, sind allerdings inhaltlich unzulässig, sondern nur Eintragungen, die ein nicht eintragungsfähiges Recht, ein Recht ohne den gesetzlich gebotenen Inhalt, ein Recht mit einem nicht erlaubten Inhalt oder ein nicht feststellbares Recht verlautbaren (vgl. Senat FGPrax 2017, 153, m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Erforderlich sind insoweit die Eintragung eines Rechts, an das sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, eine Gesetzesverletzung bei der Eintragungstätigkeit sowie die dadurch bedingte Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 894 BGB (vgl. zuletzt SenatFGPrax 2021, 65; FGPrax 2019, 104, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Dabei muss bei der Prüfung der Voraussetzungen der erfolgten Eintragung eines Amtswiderspruchs die Gesetzesverletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft gemacht sein, da der Widerspruch nur ein vorläufiges Sicherungsmittel ist (vgl. Senat FGPrax 2021, 65; FGPrax 2019, 104, m. w. N.).

  • OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondernutzungsrechten durch Eintragung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Dies bedeutet, dass die Bezugnahme auf die Teilungserklärung bzw. die sonstige Bewilligung und deren Eintragung in allen Wohnungseigentumsgrundbüchern, also ohne jeden Hinweis darauf, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden, nach der Gesetzeslage genügt (vgl. etwa Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E 239; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 2915; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 WGV Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, Stand: 01.10.2021, § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 7 Rz. 17/18; Bärmann/Seuß/Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 13 Rz. 64; Montreal in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.09.2021, § 7 WEG Rz. 24; Ertl RPfleger 1979, 81; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1985, 19; OLG München ZWE 2016, 51; ZWE 2013, 404; Senat NZM 2008, 214, je zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf eine ausdrückliche Verlautbarung besteht allerdings nach herrschender Auffassung nicht (vgl. etwa Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, a.a.O., § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, a.a.O., § 7 Rz. 18; OLG München ZWE 2013, 404; Schleswig-Holsteinisches OLG ZWE 2017, 213; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161, je zitiert nach juris; a. A. wohl Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66).

  • OLG Naumburg, 10.12.1997 - 10 Wx 43/97

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Als Folge der Eintragung wird das Sondernutzungsrecht "verdinglicht" und wirkt dann auch gegen die Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum (OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; KG ZMR 2007, 384, zitiert nach juris; vgl. auch Demharter FGPrax 1999, 46).

    Im Übrigen mag zwar - wie oben dargelegt - darauf kein Anspruch bestehen, jedoch verbietet § 44 Abs. 2 GBO die Aufnahme klarstellende Zusätze bei der Eintragung aber auch nicht (vgl. Demharter, GBO, 32 Aufl., § 44 Rz. 31, 37; FGPrax 1999, 46; Ertl RPfleger 1971, 81; Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66; OLG Hamm OLGZ 1985, 19; vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 1168).

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Dafür dürfte die Bezeichnung anhand - wie hier - einer allgemein zugänglichen Karte genügen (vgl. Ertl RPfleger 1979, 81; BayObLGZ 1985, 204).

    Danach kann zur näheren Bezeichnung des Gegenstands und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden.Das gilt mithin auch für Umfang und Inhalt des Sondernutzungsrechts, das durch Eintragung zum Inhalt des Sondereigentums werden soll (BayObLGZ 1985, 204; Senat NJW-RR 1996, 1168).

  • OLG Hamm, 27.09.1984 - 15 W 34/83

    Nachträgliche Eintragung eines Vermerks im Grundbuch über Sondernutzungsrechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Dies bedeutet, dass die Bezugnahme auf die Teilungserklärung bzw. die sonstige Bewilligung und deren Eintragung in allen Wohnungseigentumsgrundbüchern, also ohne jeden Hinweis darauf, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden, nach der Gesetzeslage genügt (vgl. etwa Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E 239; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 2915; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 WGV Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, Stand: 01.10.2021, § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 7 Rz. 17/18; Bärmann/Seuß/Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 13 Rz. 64; Montreal in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.09.2021, § 7 WEG Rz. 24; Ertl RPfleger 1979, 81; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1985, 19; OLG München ZWE 2016, 51; ZWE 2013, 404; Senat NZM 2008, 214, je zitiert nach juris).

    Im Übrigen mag zwar - wie oben dargelegt - darauf kein Anspruch bestehen, jedoch verbietet § 44 Abs. 2 GBO die Aufnahme klarstellende Zusätze bei der Eintragung aber auch nicht (vgl. Demharter, GBO, 32 Aufl., § 44 Rz. 31, 37; FGPrax 1999, 46; Ertl RPfleger 1971, 81; Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66; OLG Hamm OLGZ 1985, 19; vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 1168).

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21
    Die Beschwerde erhebt auch keine Einwendungen im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit der Eintragung des Sondernutzungsrechts, deren Fehlen deren Löschung rechtfertigen könnte (vgl. OLG München ZWE 2017, 211, zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15

    Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen

  • OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines

  • OLG Zweibrücken, 05.11.2012 - 3 W 127/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs wegen

  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

  • OLG München, 15.07.2013 - 34 Wx 193/13

    Richtigstellung einer Wohnungsgrundbucheintragung

  • OLG Köln, 07.01.2019 - 2 Wx 379/18

    Unwirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts durch den Berechtigten

  • OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22

    Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und

    Es ist jedoch anerkannt und wird auch allgemein empfohlen, dass Sondernutzungsrechte - insbesondere bei entsprechendem Antrag - zur Steigerung der Grundbuchklarheit und Rechtssicherheit auch ausdrücklich erwähnt, ggf. auch schlagwortartig bezeichnet werden können (vgl. die vielfältigen Nachweise bei Senat FGPrax 2022, 106, zitiert nach juris).
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