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OLG Frankfurt, 15.01.2014 - 6 WF 5/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 220 Abs 4 FamFG
Auskunftspflicht des Versorgungsträgers nach § 220 IV FamFG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftspflicht des Versorgungsträgers gegenüber dem Familiengericht; Anordnung eines Zwangsgeldes gegen den Versorgungsträger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 220 Abs. 4
Umfang der Auskunftspflicht eines Versorgungsträgers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dieburg, 15.08.2013 - 50 F 928/11
- OLG Frankfurt, 15.01.2014 - 6 WF 5/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1368
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16
Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter …
Schließlich lässt sich auch aus den zusätzlichen Verpflichtungen des Versorgungsträgers, eine übersichtliche und nachvollziehbare Berechnung von Ehezeitanteil, Ausgleichswert und gegebenenfalls korrespondierendem Kapitalwert vorzunehmen (§ 220 Abs. 4 Satz 1 FamFG) und die Einzelheiten der Wertermittlung auf Aufforderung des Gerichts oder auf Antrag eines Beteiligten zu erläutern (§ 220 Abs. 4 Satz 2 FamFG), nicht herleiten, dass der Versorgungsträger dazu gehalten wäre, fiktive Berechnungen für eine von ihm überhaupt nicht erstrebte Ausgleichsform vorzunehmen und die entsprechende Berechnung darzulegen (vgl. OLG Frankfurt BetrAV 2014, 197).