Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 268/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 652 BGB
Zustandekommen eines Maklervertrages; Erfordernis eines objektbezogenen Provisionsverlangens; Suchauftrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für einen Maklerrahmenvertrag ist ein über den Objektbestand des Makler hinausgehender Suchauftrag des Interessenten erforderlich; Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklerrahmenvertrages durch schlüssiges Verhalten des Interessenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652 Abs. 1
Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Maklervertrag ohne objektbezogenes Provisionsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Immobilienmakler: Kein Provisionsanspruch ohne objektbezogenes Provisionsverlangen! (IMR 2011, 206)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 28.10.2010 - 9 O 15/10
- OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 268/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04
Zustandekommen eines Maklervertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 268/10
Nur dann, wenn der Kunde dem gewerbsmäßigen Makler einen über dessen "Bestand" hinausgehenden Suchauftrag erteilt, genügt die Aufnahme der Maklertätigkeit zur Annahme dieses Angebotes, weil dann der Kunde von einer vom Anbieter des Objekts provisionierten Leistung des Maklers denknotwendig noch nicht ausgehen kann (BGH NJW-RR 2010, 257 unter Bestätigung von BGH NJW 2005, 3779).In diesen Fällen kommt ohne objektbezogenes ausdrückliches Provisionsverlangen ein Maklervertrag nicht zustande (BGH NJW 2005, 3779).
- BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
Darlegungs- und Beweislast für die Vergütungspflichtigkeit einer Maklerleistung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 268/10
Nur dann, wenn der Kunde dem gewerbsmäßigen Makler einen über dessen "Bestand" hinausgehenden Suchauftrag erteilt, genügt die Aufnahme der Maklertätigkeit zur Annahme dieses Angebotes, weil dann der Kunde von einer vom Anbieter des Objekts provisionierten Leistung des Maklers denknotwendig noch nicht ausgehen kann (BGH NJW-RR 2010, 257 unter Bestätigung von BGH NJW 2005, 3779).