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   OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20   

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OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20 (https://dejure.org/2022,5794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2022 - 6 U 202/20 (https://dejure.org/2022,5794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 6 U 202/20 (https://dejure.org/2022,5794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 3 UWG, § 15 Abs 2 RVG
    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

  • JurPC

    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

  • kanzlei.biz

    Herkunftstäuschung trotz abweichender Kennzeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 Nr 3 UWG ; § 15 Abs 2 RVG
    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

  • rechtsportal.de

    § 4 Nr 3 UWG ; § 15 Abs 2 RVG
    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einzelner Modelle von Uhren der Marke Swatch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unlautere Nachahmung - Kein Vertrieb nachgeahmter "Plastikuhren" trotz abweichender Kennzeichnung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Mittelbare Herkunftstäuschung - Wettbewerbswidriger Vertrieb nachgeahmter "Plastikuhren" trotz Kennzeichnung im Ziffernblatt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Mittelbare Herkunftstäuschung: Nachahmer von Plastikuhr schlägt die Stunde

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unlautere Nachahmung von Swatch-Plastikuhren auch bei anderweitiger Kennzeichnung der Produkte möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen - 1 gebührenrechtliche Angelegenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachgeahmte Plastikuhr

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachgeahmte "Plastikuhren" trotz abweichender Kennzeichnung wettbewerbswidrig

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Unlautere Nachahmung und Rufausbeutung durch Vertrieb von Plastikuhren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren trotz abweichender Kennzeichnung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Streit um nachgeahmte Plastikuhren (Swatch) entschieden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Swatch setzt sich im Markenstreit gegen Amazon durch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 387
  • MMR 2022, 591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen sind in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

    Eine Angelegenheit kann durchaus mehrere Gegenstände umfassen (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

    Ein innerer Zusammenhang zwischen den anwaltlichen Leistungen ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

    Ob eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags vorliegt oder ein neuer Auftrag erteilt wurde, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 25 - Der Novembermann).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    (1) Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft genügt es - wie im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1) - wenn der Verkehr bei der Produktnachahmung oder der nachgeahmten Kennzeichnung annimmt, es handle sich um eine neue Serie oder um eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (BGH GRUR 2019, 196 Rn 15 - Industrienähmaschinen; BGH GRUR 2009, 1069 Rn 15 - Knoblauchwürste; BGH GRUR 2009, 1073 Rn 15 - Ausbeinmesser).

    Es wären dann für die Annahme einer lizenzvertraglichen Beziehung zusätzliche Hinweise erforderlich, die über eine fast identische Nachahmung hinausgehen, wie etwa einer früheren Verbindung durch einen Lizenzvertrag oder des Vertriebs des Originalprodukts (BGH GRUR 2019, 196 Rn 20 - Industrienähmaschinen).

    Soweit das Landgericht auf die Entscheidung "Industrienähmaschinen" (BGH GRUR 2019, 196) verweist, ist hierin keine Abkehr des Bundesgerichtshofs von der bisherigen Rechtsprechung zur mittelbaren Herkunftstäuschung zu sehen.

    Ob diese Verkehrsvorstellungen auf den allgemeinen Verkehr übertragbar sind, ist allein schon aufgrund des im Vergleich zu Industrienähmaschinen deutlich niedrigen Preises fraglich (ebenso kritisch: Künzel GRUR-Prax 2019, 67).

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen sind in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

    Eine Angelegenheit kann durchaus mehrere Gegenstände umfassen (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

    Ein innerer Zusammenhang zwischen den anwaltlichen Leistungen ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH GRUR 2019, 1044 Rn 24 - Der Novembermann; BGH GRUR 2019, 763 Rn 17 - Ermittlungen gegen Schauspielerin).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Die wettbewerbliche Eigenart geht verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals, z.B. durch eine Vielzahl von Nachahmungen, Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem durch Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag verbundenen Unternehmen oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH WRP 2015, 1090 Rn 11 - Exzenterzähne; BGH WRP 2016, 854 Rn 16 - Hot Sox; BGH WRP 2017, 51 Rn 52 - Segmentstruktur; BGH WRP 2017, 792 Rn 41 - Bodendübel).

    Die Anforderungen, die an die Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals zu stellen sind, hängen von dem Maß der Tatbestandsverwirklichung der anderen Merkmale ab (BGH GRUR 2015, 909 Rn 9 - Exzenterzähne; BGH GRUR 2010, 80 Rn 21 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Es ist weiter der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (BGH GRUR 2007, 795 Rn 32 - Handtaschen; BGH GRUR 2010, 80 Rn 39 - LIKEaBIKE).

    Die Anforderungen, die an die Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals zu stellen sind, hängen von dem Maß der Tatbestandsverwirklichung der anderen Merkmale ab (BGH GRUR 2015, 909 Rn 9 - Exzenterzähne; BGH GRUR 2010, 80 Rn 21 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Die wettbewerbliche Eigenart geht verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals, z.B. durch eine Vielzahl von Nachahmungen, Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem durch Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag verbundenen Unternehmen oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH WRP 2015, 1090 Rn 11 - Exzenterzähne; BGH WRP 2016, 854 Rn 16 - Hot Sox; BGH WRP 2017, 51 Rn 52 - Segmentstruktur; BGH WRP 2017, 792 Rn 41 - Bodendübel).

    Gegen eine solche Annahme spricht es allerdings in der Regel, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar oder auffällig angebracht ist (BGH GRUR 2009, 1069 Rn 16 - Knoblauchwürste; BGH WRP 2017, 792 Rn 61 - Bodendübel).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, im Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft oder auf die Besonderheit des jeweiligen Erzeugnisses hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 795 Rn 32 - Handtaschen).

    Es ist weiter der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (BGH GRUR 2007, 795 Rn 32 - Handtaschen; BGH GRUR 2010, 80 Rn 39 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    (1) Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft genügt es - wie im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1) - wenn der Verkehr bei der Produktnachahmung oder der nachgeahmten Kennzeichnung annimmt, es handle sich um eine neue Serie oder um eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (BGH GRUR 2019, 196 Rn 15 - Industrienähmaschinen; BGH GRUR 2009, 1069 Rn 15 - Knoblauchwürste; BGH GRUR 2009, 1073 Rn 15 - Ausbeinmesser).

    Gegen eine solche Annahme spricht es allerdings in der Regel, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar oder auffällig angebracht ist (BGH GRUR 2009, 1069 Rn 16 - Knoblauchwürste; BGH WRP 2017, 792 Rn 61 - Bodendübel).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    (1) Eine Ausnutzung der Wertschätzung (Rufausnutzung) liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wertschätzung für das Original ("guter Ruf", "Image"), also die Vorstellung von der Güte oder Qualität, auf die Nachahmung übertragen (BGH GRUR 2010, 1125 Rn 42 - Femur-Tell; BGH WRP 2014, 1458 Rn 21- Olympia-Rabatt).

    Eine Rufausnutzung auf Grund (der Gefahr) einer Waren- oder Dienstleistungsverwechslung liegt jedenfalls dann vor, wenn Eigenart und Besonderheiten des Erzeugnisses zu Qualitätserwartungen (Gütevorstellungen) führen, die dem Original zugeschrieben werden und der Nachahmung deshalb zugutekommen, weil der Verkehr sie mit ersterem verwechselt (BGH GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex I; BGH GRUR 1996, 210, 212 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 2010, 1125 Rn 41 - Femur-Teil).

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
    Die wettbewerbliche Eigenart geht verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals, z.B. durch eine Vielzahl von Nachahmungen, Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem durch Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag verbundenen Unternehmen oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH WRP 2015, 1090 Rn 11 - Exzenterzähne; BGH WRP 2016, 854 Rn 16 - Hot Sox; BGH WRP 2017, 51 Rn 52 - Segmentstruktur; BGH WRP 2017, 792 Rn 41 - Bodendübel).
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13

    Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20

    Kaffeebereiter

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung:

  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 6 U 175/15

    Ansprüche wegen einer Herkunftstäuschung

  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

  • LG Köln, 06.01.2023 - 84 O 145/22
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht die vermeidbare Gefahr einer Herkunftstäuschung trotz abweichender Kennzeichnung dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei dem streitgegenständlichen Produkt um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden zumindest lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zu diesem (BGH, GRUR 2001, 443, 445, - Viennetta; GRUR 2009, 1069, Rn. 15 - Knoblauchwürste; GRUR 2009, 1073, Rn. 15 - Ausbeinmesser; GRUR 2019, 196, Rn. 15 - Industrienähmaschinen; OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2022, 387, Rn. 37 - Plastikuhren).
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