Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 111 Abs 1 BNotO, § 111 Abs 2 BNotO, Abschn A BNotOARdErl HE
Auswahlverfahren für Notarbewerber in Hessen: Bewertungsfehler bei der Anwendung des Punktesystems - Judicialis
BNotO § 6 Abs. 3 S. 2; ; BNotO § ... 111; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 2; ; BNotO § 111 Abs. 4 S. 2; ; BGB § 2356 Abs. 2; ; BeurkG § 38; ; FAO § 8 Ziff. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 5; ; BRAO § 30 Abs. 2; ; BRAO § 39; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; BRAO § 202 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 6 Abs. 3
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Aufhebung der Auswahlentscheidung wegen unrichtiger Ermittlung der zu berücksichtigenden Urkundstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
- BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06
Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
Die Qualifikation als Fachanwalt muss vielmehr auf einem Gebiet erworben werden, das typischerweise den materiellen Kernbereich notarieller Tätigkeit berührt (BGH, NJW 2006, 3211).Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3211) der Erwerb der theoretischen Kenntnisse, die Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind, nicht dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von A II Ziff. 3 c) des Runderlasses gleichzustellen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3211) besagt eine Promotion nur, dass der Bewerber in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten.
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
Für eine darüber hinausgehende Berücksichtigung rein vorbereitender Unterstützung eines amtierenden Notars, der die Urkundsgeschäfte verantwortlich vornimmt, ist daneben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein Raum (vgl. BGH, NJW 2007, 1283).Allerdings kommt hier eine Prüfung des Antragsgegners in Betracht, ob in einer Gesamtschau für die unter e) genannten Leistungen des weiteren Beteiligten zusammen Sonderpunkte zu vergeben sind (vgl. BGH, NJW 2007, 1283 Rn. 43 unter juris).
- BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98
Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
In diesem Sinne wird der Begriff auch in gerichtlichen Entscheidungen verwendet (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 217; OLG Hamm, FamRZ 1994, 994; KG, DNotZ 2007, 393; unklarer dagegen KG, NJW-RR 99, 861).
- BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn die Justizverwaltung die Bewerberauswahl nach der durch die errechneten Gesamtpunktzahlen ermittelten Rangfolge vornimmt, sofern nicht - was hier nicht der Fall ist - die in das Punktesystem aufgenommenen Kriterien und sonst eingeflossenen Gesichtspunkte im jeweiligen Einzelfall unangemessen gewichtet sind (BGH, NJW-RR 2008, 567). - KG, 09.01.2007 - 1 W 188/06
Nachlassverfahren: Erbscheinserteilung nach Verlust des Originaltestaments
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
In diesem Sinne wird der Begriff auch in gerichtlichen Entscheidungen verwendet (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 217; OLG Hamm, FamRZ 1994, 994; KG, DNotZ 2007, 393; unklarer dagegen KG, NJW-RR 99, 861). - OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91
Auswirkung der Ehescheidung auf Schlusserbeneinsetzung im Erbvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
In diesem Sinne wird der Begriff auch in gerichtlichen Entscheidungen verwendet (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 217; OLG Hamm, FamRZ 1994, 994; KG, DNotZ 2007, 393; unklarer dagegen KG, NJW-RR 99, 861). - BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
Der Antragsteller geht zwar zutreffend davon aus, dass es sich bei dem Verfahren nach § 111 BNotO um ein sogenanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, bei dem sich zwei oder mehrere Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen und das Gericht über behauptete subjektive Rechte oder Berechtigungen zu entscheiden hat (BGH, NJW 1970, 427). - KG, 05.10.1998 - 25 W 4420/97
Verletzung der Amtspflichten eines Notars durch die Beurkundung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07
In diesem Sinne wird der Begriff auch in gerichtlichen Entscheidungen verwendet (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 217; OLG Hamm, FamRZ 1994, 994; KG, DNotZ 2007, 393; unklarer dagegen KG, NJW-RR 99, 861).
- BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08
Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im …
Die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des 2. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Oktober 2008 - 2 Not 17/07 -wird zurückgewiesen.