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   OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17   

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OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17 (https://dejure.org/2018,6422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2018 - 8 W 28/17 (https://dejure.org/2018,6422)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 8 W 28/17 (https://dejure.org/2018,6422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 406 Abs. 1 ZPO, § 406 Abs. 2 ZPO, § 404a Abs. 3 ZPO
    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis; Befangenheit; Sachverständiger; Ablehnungsgesuch

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei späterer Richtigstellung einer Äußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen läuft nämlich grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, falls sich der Ablehnungsgrund erst aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergeben soll und die Partei sich deshalb zunächst mit dem Inhalt dieses Gutachtens auseinandersetzen musste (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris).

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, juris; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851).

    Wenn nämlich ein Verhalten oder eine Äußerung eines Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann dieser durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen (vgl. Senat, Beschluss vom 11.04.2016 - .../15, Entscheidungsumdruck, S. 9; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; LG Marburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 5 O 66/11, juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 406, Rdnr. 12; Dick, IBR 2015, 1029; in Bezug auf die Parallelbestimmung des § 74 StPO so auch BGH, Beschluss vom 12.09.2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229, 230; Krause, in: Löwe/Rosenberg, StPO, Band 2, 26. Aufl. 2008, § 74, Rdnr. 11).

    Den Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst der Senat gemäß § 3 ZPO mit einem Drittel des Hauptsachewertes (vgl. Senat, Beschluss vom 20.04.2015 - .../15, Entscheidungsumdruck, S. 6; Beschluss vom 01.10.2015 - 8 W 33/15, Entscheidungsumdruck, S. 8 f.; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2014 - 15 W 53/14, IBRRS 2015, 0003; Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 406, Rdnr. 78).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen läuft nämlich grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, falls sich der Ablehnungsgrund erst aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergeben soll und die Partei sich deshalb zunächst mit dem Inhalt dieses Gutachtens auseinandersetzen musste (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris).
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. zur Notwendigkeit einer Kostenentscheidung im Falle einer erfolglosen Beschwerde gegen eine ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung etwa BGH, Beschluss vom 06.04.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, juris; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851).
  • BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Den Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst der Senat gemäß § 3 ZPO mit einem Drittel des Hauptsachewertes (vgl. Senat, Beschluss vom 20.04.2015 - .../15, Entscheidungsumdruck, S. 6; Beschluss vom 01.10.2015 - 8 W 33/15, Entscheidungsumdruck, S. 8 f.; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2014 - 15 W 53/14, IBRRS 2015, 0003; Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 406, Rdnr. 78).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Wenn nämlich ein Verhalten oder eine Äußerung eines Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann dieser durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen (vgl. Senat, Beschluss vom 11.04.2016 - .../15, Entscheidungsumdruck, S. 9; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; LG Marburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 5 O 66/11, juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 406, Rdnr. 12; Dick, IBR 2015, 1029; in Bezug auf die Parallelbestimmung des § 74 StPO so auch BGH, Beschluss vom 12.09.2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229, 230; Krause, in: Löwe/Rosenberg, StPO, Band 2, 26. Aufl. 2008, § 74, Rdnr. 11).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17

    Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17
    Den Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst der Senat gemäß § 3 ZPO mit einem Drittel des Hauptsachewertes (vgl. Senat, Beschluss vom 20.04.2015 - .../15, Entscheidungsumdruck, S. 6; Beschluss vom 01.10.2015 - 8 W 33/15, Entscheidungsumdruck, S. 8 f.; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2014 - 15 W 53/14, IBRRS 2015, 0003; Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 406, Rdnr. 78).
  • BGH, 18.08.2011 - 5 StR 286/11

    Besorgnis der Befangenheit (rechtfehlerhafte amtärztliche Untersuchung eines

  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 8 W 33/16

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des zahnmedizinischen Sachverständigen wegen

  • LG Marburg, 20.05.2014 - 5 O 66/11

    Zur Befangenheit des Sachverständigen

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2012 - 13 W 93/12

    Sachverständigenablehnung in einer Arzthaftungssache: Befangenheitsbesorgnis bei

  • OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 15 W 53/14

    Befangenheitsgrund aus Form des Gutachtens erkennbar: Ablehnungsantrag ist sofort

  • OLG München, 27.02.2006 - 1 W 907/06

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen

    Die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen läuft nämlich grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, falls sich der Ablehnungsgrund erst aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergeben soll und die Partei sich deshalb zunächst mit dem Inhalt dieses Gutachtens auseinandersetzen musste (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 18.01.2018 - 8 W 28/17, juris).

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, MDR 2016, 1332 [OLG Hamm 10.05.2016 - 26 U 107/15] ; Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 18.01.2018 - 8 W 28/17, juris; BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851).

  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 9 WF 180/19

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Mag danach das - für den Vater seinerzeit objektiv nicht nachvollziehbare - Verhalten des Sachverständigen bzw. der Inhalt seines Schreibens vom 18. April 2019 (angekündigte Exploration auch des Vaters) zunächst durchaus Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit begründet haben, so musste das ursprünglich berechtigte Misstrauen durch die Erhellung der Hintergründe des Zustandekommens dieses Missverständnisses und die eindeutige Klarstellung, dass der Vater nur noch als Quelle seiner Wahrnehmungen befragt werden solle, ausgeräumt sein (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2018, Az. 8 W 28/17 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22

    Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einem Verhalten eines Sachverständigen, das die Besorgnis der Befangenheit begründet, dieser durch eine Klarstellung ein ursprünglich entstandenes Misstrauen ausräumen kann (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18.01.2018 - 8 W 28/17, BeckRS 2018, 4102 Rn. 38, beck-online; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.10.2020 - 4 W 338/20, BeckRS 2020, 42432 Rn. 7, beck-online).
  • OLG Koblenz, 19.10.2020 - 4 W 338/20

    Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!

    Dies kommt in Betracht, wenn ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen durch eine Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung behoben wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 4102).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2020 - 5 WF 207/19

    Umgangsverfahren: Interaktiionsbeobachtung als zulässige Informationsquelle des

    Ein Sachverständiger kann nämlich durch entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung (sogar) ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen (vgl. OLG Frankfurt BeckRS 2018, 4102).
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