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   OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22   

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OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22 (https://dejure.org/2022,12096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2022 - 6 UF 42/22 (https://dejure.org/2022,12096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 6 UF 42/22 (https://dejure.org/2022,12096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ehewohnung - Wohnungszuweisung zwischen zwei querschnittsgelähmten Ehegatten nach Scheidung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungszuweisung zwischen zwei querschnittsgelähmten Ehegatten nach Scheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Zuweisung der Ehewohnung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wohnungszuweisung zwischen zwei querschnittsgelähmten Ehegatten nach Scheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 24.03.2010 - 15 UF 166/09

    Maßgebliches Recht für ein Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Erst dann, wenn sich nicht feststellen lässt, ob der eine Ehegatte stärker als der andere auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen ist, ist auf die zweite Alternative der sonstigen Billigkeitserwägungen zurückzugreifen (vgl. BT-Drs. 16/10798, S. 21; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 2 UF 112/17 -, Rn. 40, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. März 2010 - 15 UF 166/09 -, Rn. 29, juris).

    Bei der Gesamtabwägung im Einzelfall zu berücksichtigende Umstände sind in der Regel Alter und Gesundheitszustand der Ehegatten, der Umstand, dass ein Ehegatte die Wohnung schon vor der Eheschließung bewohnt hat, die Frage, welcher Ehegatte eher eine geeignete Ersatzwohnung finden kann und allgemein auch die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz oder die Verbindung mit Geschäftsräumen, Eigenleistungen, die ein Ehegatte zum Aufbau der Wohnung erbracht hat, und auch die Aufnahme eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 18. März 2022 - 13 UF 134/21 -, Rn. 36, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. März 2010 - 15 UF 166/09 -, Rn. 37, juris).

    Insofern sei nur ergänzend erwähnt, dass auch im Rahmen der Billigkeitsabwägung dem schützenswerten Interesse des Antragstellers, im elterlichen Haus wohnen zu bleiben (vgl. BT-Drs. 16/10798, S. 22 und OLG Schleswig, Beschluss vom 24. März 2010 - 15 UF 166/09 -, Rn. 42), erhebliches Gewicht zukommt.

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Im Rahmen der Entscheidung über die Anordnungen nach § 209 Abs. 1 FamFG als Ermessensentscheidung des Gerichts (vgl. BeckOK FamFG/Schlünder, 42. Ed. 1.4.2022, FamFG § 209 Rn. 2a), die im Beschwerdeverfahren als eigene, nicht auf Fehlerkontrolle beschränkte, Entscheidung zu treffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, Rn. 8, juris Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. November 2021 - 8 WF 163/21 -, Rn. 10, juris) führt die gebotene Gesamtabwägung zu einer Verlängerung der Überlassungsfrist zugunsten der Antragsgegnerin.
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 2/13

    Ehewohnung: Voraussetzungen einer Zuweisung; Folge der Abweisung wechselseitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Maßgeblich sind auch die sozialen Beziehungen im Umfeld, nicht aber Nutzungsbedürfnisse dritter Personen, z. B. neuer Lebensgefährten der Ehegatten (vgl. OLG Saarbrücken Beschluss vom 7. März 2013 - 6 UF 2/13 -, Rn. 22, juris; MüKoBGB/Wellenhofer, 8. Aufl. 2019, BGB § 1568a Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 15.02.2019 - 2 UF 112/17

    Zuweisung einer genossenschaftlichen Wohnung an Nichtmitglied der Genossenschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Erst dann, wenn sich nicht feststellen lässt, ob der eine Ehegatte stärker als der andere auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen ist, ist auf die zweite Alternative der sonstigen Billigkeitserwägungen zurückzugreifen (vgl. BT-Drs. 16/10798, S. 21; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 2 UF 112/17 -, Rn. 40, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. März 2010 - 15 UF 166/09 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2022 - 13 UF 134/21

    Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Bei der Gesamtabwägung im Einzelfall zu berücksichtigende Umstände sind in der Regel Alter und Gesundheitszustand der Ehegatten, der Umstand, dass ein Ehegatte die Wohnung schon vor der Eheschließung bewohnt hat, die Frage, welcher Ehegatte eher eine geeignete Ersatzwohnung finden kann und allgemein auch die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz oder die Verbindung mit Geschäftsräumen, Eigenleistungen, die ein Ehegatte zum Aufbau der Wohnung erbracht hat, und auch die Aufnahme eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 18. März 2022 - 13 UF 134/21 -, Rn. 36, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. März 2010 - 15 UF 166/09 -, Rn. 37, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 8 WF 163/21
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22
    Im Rahmen der Entscheidung über die Anordnungen nach § 209 Abs. 1 FamFG als Ermessensentscheidung des Gerichts (vgl. BeckOK FamFG/Schlünder, 42. Ed. 1.4.2022, FamFG § 209 Rn. 2a), die im Beschwerdeverfahren als eigene, nicht auf Fehlerkontrolle beschränkte, Entscheidung zu treffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, Rn. 8, juris Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. November 2021 - 8 WF 163/21 -, Rn. 10, juris) führt die gebotene Gesamtabwägung zu einer Verlängerung der Überlassungsfrist zugunsten der Antragsgegnerin.
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