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   OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 U 86/18   

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https://dejure.org/2018,45571
OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 U 86/18 (https://dejure.org/2018,45571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2018 - 4 U 86/18 (https://dejure.org/2018,45571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 4 U 86/18 (https://dejure.org/2018,45571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 GG, § 25 BGB, § 113 AktG, § 7 Abs. 2 MitbestG, Satzung der IG Metall § 3 Ziff. 11
    Abführungspflicht von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abführungspflicht von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Abführungspflicht von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verpflichtung zur Abführung von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines nicht über die Liste der Gewerkschaft gewählten oder von dieser unterstützten Mitglieds eines Aufsichtsrats zur Abführung der Tantiemen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen eines Gewerkschaftsmitglieds an Gewerkschaft auch ohne Wahl über Gewerkschaftsliste oder Unterstützung bei der Kandidatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsmitglied muss Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsmitglieder müssen Großteil ihrer Aufsichtsratsvergütung abführen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung für Gewerkschaftsmitglied Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abzuführen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Verpflichtung für Gewerkschaftsmitglied Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abzuführen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaftsmitglied muss auch ohne Listenkandidatur einen Teil der Aufsichtsratstantieme an Gewerkschaftsstiftung abführen - Abführungspflicht stellt keine Gegenleistung für Unterstützung bei der Wahl dar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 570
  • BB 2019, 1787
  • NZG 2019, 945
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 U 86/18
    Auch ist nicht entscheidend, ob der Beklagte eine Verpflichtungserklärung dahingehend abgegeben hat, dass er die in der Richtlinie festgesetzten Beträge aus einer Aufsichtsratsvergütung an die Klägerin abführt, weil die Abführungspflicht bereits durch die Satzung geregelt ist und eine derartige Erklärung nur eine deklaratorische Bekräftigung darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43, juris).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.05.2015 die Abführungsverpflichtung nicht kausal mit der gewerkschaftlichen Unterstützung bei der Bewerbung um ein Aufsichtsratsmandat verknüpft, sondern bei seiner Argumentation lediglich u.a. berücksichtigt, dass die Tatsache, ob dem Gewerkschaftsmitglied Aufsichtsratsvergütungen zufließen, maßgeblich unter dem Einfluss der Gewerkschaft steht, die die Listen für die Mitbestimmungsgremien aufstellt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43).

  • FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22

    Zur Zuordnung und zum Zufluss von abgetretenen Einnahmen als

    Insofern werde auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.2018 mit dem Aktenzeichen 4 U 86/18 verwiesen.

    Dass von den dem Kläger zufließenden Einnahmen aus der A weitere Beträge etwa aus Ansprüchen Dritter - wie dies der Kläger im Hinblick auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.2018 (Az.: 4 U 86/18) vorgetragen hat - abzusetzen wären, wurde von diesem schon nicht substantiiert vorgetragen und kann daher nach den Grundsätzen der Feststellungslast keine Berücksichtigung finden.

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