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   OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34715
OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13 (https://dejure.org/2013,34715)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2013 - 6 U 210/13 (https://dejure.org/2013,34715)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2013 - 6 U 210/13 (https://dejure.org/2013,34715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 516 ZPO
    Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 Abs. 3
    Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit der Berufungsrücknahme bei zwei Bevollmächtigten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufung 2 x eingelegt, 1 x zurückgenommen = verfristet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten (IBR 2014, 1378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1678
  • MDR 2014, 561
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
    9 Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen "die Berufung" ohne einschränkenden Zusatz zurück, so bewirkt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2007, 3640; juris-Tz. 25) den Verlust des - insoweit einheitlich zu behandelnden - Rechtsmittels.
  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
    Denn die Beendigung der Prozessvollmacht erlangt gemäß § 78 I ZPO nach außen erst Wirksamkeit, wenn sie dem Gericht gegenüber angezeigt ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 865; juris-Tz. 7).
  • BSG, 26.07.1989 - 11 RAr 31/88

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme, Anzeige des Erlöschens einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob darin, dass sich ein weiterer Anwalt als (alleiniger) Prozessbevollmächtigter bezeichnet, zugleich die Anzeige gesehen werden kann, dass die Prozessvollmacht des ersten Prozessbevollmächtigten erloschen sei (so BSG NJW 1990, 600; offengelassen in BGH a.a.O.; juris-Tz. 32).
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