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   OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15   

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OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15 (https://dejure.org/2016,3335)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15 (https://dejure.org/2016,3335)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 11 Verg 11/15 (https://dejure.org/2016,3335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 GWB, § 116 GWB, § 120 GWB, § 128 Abs. 4 GWB, § 80 VwVfG
    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle - Prüfung auftragsbezogener Sach- und Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle - Prüfung auftragsbezogener Sach- und Rechtsfragen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Bevollmächtigten des öffentlichen Auftraggebers im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit über auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Die hier angegriffenen Bestandteile der Kostenentscheidung sind gewichtige Teile der angegriffenen Endentscheidung der Vergabekammer und können damit gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB selbstständig mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00).

    Ob die hier die streitgegenständlichen Kosten eines Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten erstattungsfähig sind, richtet sich nach § 80 Abs. 1, 2 und 3 S. 2 VwVfG (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00).

    Danach sind Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren erstattungsfähig, wenn die Hinzuzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00).

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Die Prüfung dieser Notwendigkeit erfolgt im jeweiligen konkreten Verfahren (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 128 Rn. 98).

    Die Komplexität des Sachverhalts sowie die Bedeutung und das Gewicht des Auftrags für den Auftraggeber können ergänzend zu beurteilen sein (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06).

    Bedeutung erlangt zudem, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06; Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13) und Erfahrung mit Vergabeverfahren (Vergabekammer Saarland, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 VK 2/09) verfügt.

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Die Entscheidung kann ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung ergehen, da sie sich allein auf die Kostentragung und Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten bezieht (Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; Frister in: Ziekow/Völlink, GWB, 2. Aufl., § 120 Rn. 5).

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).

    Bedeutung erlangt zudem, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06; Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13) und Erfahrung mit Vergabeverfahren (Vergabekammer Saarland, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 VK 2/09) verfügt.

  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Maßstab ist die Sicht einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten (OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2013 - 2 Verg 1/13; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Auflage, § 128 Rn. 46).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessuale Waffengleichheit in die Prüfung der Notwendigkeit einfließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2013 - 2 Verg 1/13).

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Dabei handelt es sich um eine zwingende Kostenfolge, bei deren Ausspruch kein Ermessen der Vergabekammer besteht (BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11; Losch in: Ziekow/Wöllink, GWB, 2. Auflage, § 128 Rn. 29c).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2015 - 11 Verg 7/14

    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 37/01

    Stellung eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII Verg 60/10; Beschluss vom 20.02.2002 - Verg 37/01; Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00; Summa ebenda § 128 Rn. 109).
  • VK Saarland, 18.12.2009 - 3 VK 02/09

    Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
    Bedeutung erlangt zudem, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal (BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06; Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13) und Erfahrung mit Vergabeverfahren (Vergabekammer Saarland, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 VK 2/09) verfügt.
  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

    Der erkennende Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung der Vergabesenate hervorgehoben, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob sich die Probleme des Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren oder ob sie sich auf darüber hinausgehende schwierige, ggf. ungeklärte oder europarechtlich fundierte vergaberechtliche Fragestellungen beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz. 16 bei juris).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung dieser Rechtsfrage einfließen (Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz 17 bei juris m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Rücknahme des Antrags im

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • VK Hessen, 17.08.2016 - 69d-VK-07/16

    Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

    Bei der Verpflichtung, dem Grunde nach die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen, handelt es sich um eine zwingende Kostenfolge (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Januar 2016 - Az.: 11 Verg 11/15 -).
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