Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.1985 - 17 U 295/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4691
OLG Frankfurt, 20.03.1985 - 17 U 295/83 (https://dejure.org/1985,4691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.1985 - 17 U 295/83 (https://dejure.org/1985,4691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 1985 - 17 U 295/83 (https://dejure.org/1985,4691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Unterlassen von Gegenmaßnahmen; Ungewollte Gefahrerhöhung; Nachträglich veranlaßte Gefahrerhöhung; Handlungspflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1985 - 17 U 295/83
    Danach nimmt ein VersNehmer, der es unterläßt, eine von dritter Seite gegen seinen Willen herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen, keine Gefahrerhöhung i. S. von § 23 Abs. 1 VVG vor (BGH, VersR 81, 245 [hier: II (227) 109 d]), und zwar selbst dann nicht, wenn eine entsprechende gefahrmindernde Obliegenheit - besondere Sicherungsmaßnahme - vereinbart war (BGH, VersR 82, 33 [34]).

    Andererseits ist es nach der Entscheidung des BGH (VersR 81, 245 [246/247]) den Vertragsparteien unbenommen, ausdrücklich - durch besondere Vertragsbestimmung - oder stillschweigend - entsprechend der Natur des VersVerhältnisses - eine Pflicht des VersNehmers zur Beseitigung von ungewollt eingetretenen Gefahrerhöhungen zu begründen; eine solche Pflicht gehöre zu den Obliegenheiten zum Zweck der Verminderung der Gefahr und der Verhütung der Gefahrerhöhung i. S. von § 6 Abs. 2 VVG .

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1985 - 17 U 295/83
    Danach nimmt ein VersNehmer, der es unterläßt, eine von dritter Seite gegen seinen Willen herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen, keine Gefahrerhöhung i. S. von § 23 Abs. 1 VVG vor (BGH, VersR 81, 245 [hier: II (227) 109 d]), und zwar selbst dann nicht, wenn eine entsprechende gefahrmindernde Obliegenheit - besondere Sicherungsmaßnahme - vereinbart war (BGH, VersR 82, 33 [34]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht