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   OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15   

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OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15 (https://dejure.org/2017,21990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2017 - 20 W 350/15 (https://dejure.org/2017,21990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2017 - 20 W 350/15 (https://dejure.org/2017,21990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21; BGB § 22
    Verein; wirtschaftlicher Verein; nichtwirtschaftlicher Verein; innerer Markt; Idealverein; Abgrenzung; Verbraucherforum

  • rechtsportal.de

    BGB § 21 ; BGB § 22
    Abgrenzung von wirtschaftlichem und nichtwirtschaftlichem Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung des wirtschaftlichen von einem nicht-wirtschaftlichen Verein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Saarbrücken, 24.08.1999 - 5 T 440/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Weiterhin weist die IHK auf einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 24.08.1999, Aktenzeichen 5 T 440/99, hin, nach dem ein Verein, dessen Zweck auf die "Informationsverbreitung von verbraucherfreundlichen und innovativen Produkten via EDV-Preisvergleichen und Verbreitung über das Internet" gerichtet ist, als wirtschaftlich eingestuft worden ist.

    Entsprechend dem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 24.08.1999, Aktenzeichen 5 T 440/99, sei somit davon auszugehen, dass sich der Antragsteller planmäßig und auf Dauer als Anbieter von Wirtschaftsgütern im weitesten Sinne gegen Entgelt auf einem Binnenmarkt gegenüber seinen künftigen Mitgliedern betätigen werde.

    2 Z 38/77">2 Z 38/77, RPfleger 1978, 249 f; OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.11.1975, Az. 5 Wx 53/75, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.1999, Az. 5 T 440/99, RPfleger 2000, 25; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.1997, Az. 1 C 18/95, NJW 1998, 1166 ff).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    2 Z 38/77">2 Z 38/77, RPfleger 1978, 249 f; OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.11.1975, Az. 5 Wx 53/75, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.1999, Az. 5 T 440/99, RPfleger 2000, 25; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.1997, Az. 1 C 18/95, NJW 1998, 1166 ff).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 254/10

    Vereinsregisterlöschung: Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Betrieb einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 22.05.2006 (Az. 20 W 542/05, zitiert nach juris) unter Bestätigung mit Beschluss vom 28.10.2010 (Az. 20 W 254/10, zitiert nach juris) der auch heute noch in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 21 BGB das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig, aber nicht notwendig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen ist, wobei es - auch wenn sich die zur Einordnung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb führende unternehmerische Tätigkeit des Vereins in dessen planmäßiger Betätigung als Anbieter von Wirtschaftsgütern im weiteren Sinne gegen Entgelt darstellt - auf eine Gewinnerzielungsabsicht durch den Verein selbst nicht ankommt.
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Es kommt somit auch nicht darauf an, ob der Auffassung des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 26.10.2004 (Az. 1 W 269/04, zitiert nach juris; dem folgend auch Habermann/Weick in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 21, Rn. 8) zu folgen ist, wonach der Schluss von Fortbildungen, die ein Verein für seine Mitglieder durchführt und die ihnen Vorteile gewähren, die üblicherweise zu vergüten sind, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins gerade nicht zulässig sein soll.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05

    Vereinsrecht: Erwerb einer notfalls zu vermietenden Hausmeisterwohnung für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 22.05.2006 (Az. 20 W 542/05, zitiert nach juris) unter Bestätigung mit Beschluss vom 28.10.2010 (Az. 20 W 254/10, zitiert nach juris) der auch heute noch in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 21 BGB das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig, aber nicht notwendig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen ist, wobei es - auch wenn sich die zur Einordnung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb führende unternehmerische Tätigkeit des Vereins in dessen planmäßiger Betätigung als Anbieter von Wirtschaftsgütern im weiteren Sinne gegen Entgelt darstellt - auf eine Gewinnerzielungsabsicht durch den Verein selbst nicht ankommt.
  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, es diese lediglich für unzweckmäßig, unklar und redaktionell für überarbeitungsbedürftig hält (vgl. insgesamt OLG Köln, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 12.07.1993, 2 Wx 20/93; LG Frankfurt, 9. Zivilkammer, Urteil vom 17.06.1994, Az. 2/9 T 214/94; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 17a, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Zum anderen begründet auch die mittelbare Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 GG) keinen Anspruch auf Wiederholung früherer (Fehl-) Entscheidungen; die Berufung auf anders entschiedene Parallelfälle ist daher irrelevant (vgl. Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, Rn. 39, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.07.1999 - 15 W 51/99

    Verwendung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Der Antragsteller ist als Vorverein beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, m.w.N., zitiert nach juris) und seine erforderliche Beschwer folgt bereits aus der Zurückweisung seiner Anmeldung durch das Registergericht.
  • OLG Oldenburg, 06.11.1975 - 5 Wx 53/75

    Definition des wirtschaftlichen Vereins; Betriebsarztzentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    2 Z 38/77">2 Z 38/77, RPfleger 1978, 249 f; OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.11.1975, Az. 5 Wx 53/75, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.1999, Az. 5 T 440/99, RPfleger 2000, 25; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.1997, Az. 1 C 18/95, NJW 1998, 1166 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.1994 - 9 T 214/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15
    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, es diese lediglich für unzweckmäßig, unklar und redaktionell für überarbeitungsbedürftig hält (vgl. insgesamt OLG Köln, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 12.07.1993, 2 Wx 20/93; LG Frankfurt, 9. Zivilkammer, Urteil vom 17.06.1994, Az. 2/9 T 214/94; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 17a, m.w.N.).
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