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   OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13   

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https://dejure.org/2015,9523
OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13 (https://dejure.org/2015,9523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2015 - 23 Kap 1/13 (https://dejure.org/2015,9523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2015 - 23 Kap 1/13 (https://dejure.org/2015,9523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren G. ./. Barclays Bank PLC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren G. ./. Barclays Bank PLC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    X1 Global Index Zertifikat: Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Barclays Bank - Musterklage zurückgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    KapMuG: Barclays Sieg gegen Musterkläger

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1105
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 100/13

    Schadensersatzprozess gegen den Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Zu trennen hiervon ist der - nicht dem KapMuG unterfallende - Aspekt, ob und inwieweit die Musterbeklagte unmittelbare vorvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der Prüfung des Basiswerts des Zertifikats traf (dazu BGH, Urteil vom 15. Juli 2014, XI ZR 100/13, zit. nach juris, Rn. 14, 19).

    Dessen Rechtswirkungen werden aber gerade nicht automatisch auf den (Zweit-) Erwerber übertragen, weshalb dieser sich nicht auf Ansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung berufen kann (BGH, Urteil vom 15. Juli 2014, XI ZR 100/13, zit. nach juris, Rn. 25ff.).

    Eine längere Frist nach bürgerlichem Recht würde hier den Sinn der Vorschrift, die zeitnahe Herbeiführung von Rechtssicherheit, konterkarieren (dazu auch BGH, Urteil vom 15. Juli 2014, XI ZR 100/13, Rn. 24).

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Ausreichend kann dabei sein, dass sich der Schädiger der Kenntnis der die Sittenwidrigkeit des Handelns begründenden Umstände bewusst verschließt und etwaige Pflichten in einer so grob fahrlässigen bzw. leichtfertigen Weise verletzt, dass dies den Vorwurf eines bedenken- bzw. gewissenlosen Handelns rechtfertigt (BGH, Urteil vom 9. März 2010, XI ZR 93/09, zit. nach juris, Rn. 39f.; Urteil vom 6. Mai 2008, XI ZR 56/07, zit. nach juris, Rn. 46; Urteil vom 28. Februar 1989, XI ZR 70/88, zit. nach juris, Rn. 14).

    Gemessen daran war über die Gebühren, die auch nach der Behauptung des Musterklägers knapp über 5% liegen, von vornherein nicht weiter aufzuklären, da nicht dargetan und auch nicht erkennbar ist, dass bei einer derartigen Gebührenhöhe das Geschäftsmodell insgesamt für den Anleger chancenlos war, diese also das Chancen-Risiko-Verhältnis in gravierendem Maße beeinträchtigt hätten (zu diesem Maßstab BGH, Urteil vom 9. März 2010, XI ZR 93/09, zit. nach juris, Rn. 26f.; Bundschuh, WM 1985, 249, 251f., zu Warenterminoptionen).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 19 U 295/12

    Schadenersatz des Anlegers gegen Emittentin von Schuldverschreibungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Ein unmittelbarer - branchenunüblicher (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Mai 2013, 19 U 295/12, zit. nach juris, Rn. 3; rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des BGH vom 9. Dezember 2014, XI ZR 200/13) - Kontakt zwischen den Parteien bzw. Anlegern und der Musterbeklagten ist nicht vorgetragen, die direkte Abgabe etwaiger vertragsbegründender Willenserklärung(en) erfolgte nicht.

    Da nur die Musterbeklagte eine Kündigung der Schuldverschreibung hätte vornehmen können, hätte dem Anleger keine Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Mai 2013, 19 U 295/12, zit. nach juris, Rn. 36).

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Solche Umstände, die auf ein leichtfertiges bzw. grob fahrlässiges Verhalten, mithin ein solches, das einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt darstellt (dazu BGH, Urteil vom 22. Juli 2010, III ZR 203/09, zit. nach juris, Rn. 12), hindeuten, sind hier nicht gegeben.
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Ausreichend kann dabei sein, dass sich der Schädiger der Kenntnis der die Sittenwidrigkeit des Handelns begründenden Umstände bewusst verschließt und etwaige Pflichten in einer so grob fahrlässigen bzw. leichtfertigen Weise verletzt, dass dies den Vorwurf eines bedenken- bzw. gewissenlosen Handelns rechtfertigt (BGH, Urteil vom 9. März 2010, XI ZR 93/09, zit. nach juris, Rn. 39f.; Urteil vom 6. Mai 2008, XI ZR 56/07, zit. nach juris, Rn. 46; Urteil vom 28. Februar 1989, XI ZR 70/88, zit. nach juris, Rn. 14).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Da ihn aber die Darlegungslast für alle Voraussetzungen des § 826 BGB, wozu auch der Vorsatz gehört, trifft (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011, VI ZR 309/10, zit. nach juris, Rn. 8), hat er konkret vorzutragen, welche Anhaltspunkte die Musterbeklagte hatte, die den Rückschluss auf ein leichtfertiges Verschließen vor der Kenntnis der relevanten Tatsachen zulassen.
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte scheidet jedenfalls dann aus, wenn dem letztlich Geschädigten eigene vertragliche Ansprüche gegen seinen Vertragspartner zustehen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2004, IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630, 3632), was hier aufgrund der Ansprüche aus dem Anlageberatungs- oder vermittlungsvertrag (dazu oben Ziff. 2)) der Fall ist.
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Diesbezüglich ist es jedoch, wie oben (Ziff. 1)) dargestellt, nicht zu einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zwischen dem Anleger und der Musterbeklagte gekommen; insbesondere ist der sog. Begebungsvertrag (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, XI ZR 160/12, zit. nach juris, Rn. 9) nur zwischen der Musterbeklagte und den institutionellen Geschäftspartnern abgeschlossen worden.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Demgegenüber begründet - den Vortrag des Musterklägers unterstellt - das bloße Verschweigen von erhaltenen Provisionen noch nicht eine deliktische Haftung (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013, XI ZR 345/10, zit. nach juris, Rn. 56).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13
    Dabei sind die jeweiligen Ansprüche auch vergleichbar, haben sie doch dieselbe Zielrichtung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, X ZR 283/02, zit. nach juris, Rn. 20), da sie beide dem Schutz des Anlegers vor Anlageentscheidungen aufgrund fehlerhafter/falscher Informationen dienen.
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 21.04.2009 - VI ZR 304/07

    Sittenwidrige Schädigung bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens

  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03

    Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 195/08

    Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen

  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02

    Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zur Begründung des Musterentscheids (WM 2015, 1105 ff.) im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG München, 06.05.2022 - 8 U 5530/21

    Vorlage- und Aussetzungsvoraussetzungen im Kapitalanlegermusterverfahren

    Der Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG definiert sich ansonsten weder nach der konkreten Anspruchsgrundlage noch nach der Person des Anspruchsgegners (Vorwerk/Wolf, KapMuG/Radtke-Rieger, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 1 Rn. 20), sodass Anspruchsgegner jeder sein kann, gegen den ein - natürlich schlüssiger - Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, und zwar auch im Wege der Beihilfe gem. § 830 Abs. 2 BGB (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19, BeckRS 2020, 22215 Rn. 50, zum Gerichtsstand gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Falle einer Beihilfe zu einer Informationspflichtverletzung; OLG Frankfurt a.M., Musterentscheid vom 22.4.2015 - 23 Kap 1/13, BeckRS 2015, 9131 Rn. 107, zur Verwendung eines Konditionenblatts als objektive Beihilfe im Sinne von § 830 BGB, nachgehend vom BGH im Beschluss vom 19. September 2017, XI ZB 17/15, insoweit nicht beanstandet).
  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 100/13

    Schadensersatzprozess gegen den Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen:

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 13. Juni 2014 einen Beschluss vom 11. Juni 2014 (23 Kap 1/13) bekannt gemacht, mit dem es den Musterkläger bestimmt hat.
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Der Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG definiert sich ansonsten weder nach der konkreten Anspruchsgrundlage noch nach der Person des Anspruchsgegners (Vorwerk/Wolf, KapMuG/Radtke-Rieger, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 1 Rn. 20), so dass Anspruchsgegner jeder sein kann, gegen den ein - natürlich schlüssiger - Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, und zwar auch im Wege der Beihilfe gemäß § 830 Abs. 2 BGB (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19, BeckRS 2020, 22215 Rn. 50, zum Gerichtsstand gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Falle einer Beihilfe zu einer Informationspflichtverletzung; OLG Frankfurt a.M., Musterentscheid vom 22.4.2015 - 23 Kap 1/13, BeckRS 2015, 9131 Rn. 107, zur Verwendung eines Konditionenblatts als objektive Beihilfe im Sinne von § 830 BGB, nachgehend vom BGH im Beschluss vom 19. September 2017, XI ZB 17/15, insoweit nicht beanstandet).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22

    Schadensersatzanspruch in einem Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Der Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG definiert sich ansonsten weder nach der konkreten Anspruchsgrundlage noch nach der Person des Anspruchsgegners (Vorwerk/Wolf, KapMuG/Radtke-Rieger, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 1 Rn. 20), so dass Anspruchsgegner jeder sein kann, gegen den ein - natürlich schlüssiger - Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, und zwar auch im Wege der Beihilfe gemäß § 830 Abs. 2 BGB (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19, BeckRS 2020, 22215 Rn. 50, zum Gerichtsstand gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Falle einer Beihilfe zu einer Informationspflichtverletzung; OLG Frankfurt a.M., Musterentscheid vom 22.4.2015 - 23 Kap 1/13, BeckRS 2015, 9131 Rn. 107, zur Verwendung eines Konditionenblatts als objektive Beihilfe im Sinne von § 830 BGB, nachgehend vom BGH im Beschluss vom 19. September 2017, XI ZB 17/15, insoweit nicht beanstandet).
  • OLG München, 19.09.2022 - 8 U 8302/21

    Aussetzung einer Schadensersatzklage gegen die Abschlussprüferin wegen Beihilfe

    Entgegen der nicht näher begründeten Auflassung von Möllers (BKR 2022, 339 [352]) kommt es dabei nicht darauf an, ob die Beihilfetat ihrerseits selbständig KapMuGfähig wäre (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19, BeckRS 2020, 22215 Rn. 50, zum Gerichtsstand gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Falle einer Beihilfe zu einer Informationspflichtverletzung; OLG Frankfurt a.M., Musterentscheid vom 22.4.2015 - 23 Kap 1/13, BeckRS 2015, 9131 Rn. 107, zur Verwendung eines Konditionenblatts als objektive Beihilfe im Sinne von § 830 BGB, nachgehend vom BGH im Beschluss vom 19. September 2017, XI ZB 17/15, insoweit nicht beanstandet; ebenso Foerster, ZIP 2022, 1683).
  • BGH, 06.10.2015 - XI ZB 17/15

    Bekanntmachung eines Musterentscheids im Klageregister des elektronischen

    Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 2015 (23 Kap 1/13) ist beim Bundesgerichtshof (Az. XI ZB 17/15) durch den Musterkläger und einen Beigeladenen auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • OLG München, 16.09.2015 - 19 U 969/15

    Erfolglose Berufung gegen Urteil im Zusammenhang mit KapMuG-Verfahren

    Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, der seine zuletzt gestellten erstinstanzlichen Anträge weiterverfolgt und hilfsweise die Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das Musterverfahren vor dem OLG München 23 Kap 1/13 begehrt.

    Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, das Verfahren im Hinblick auf das Musterverfahren vor dem OLG München 23 Kap 1/13 gemäß § 8 I 1 KapMuG auszusetzen, weil die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von den in dem Musterverfahren geltend gemachten Feststellungszielen nicht abhängt.

  • OLG München, 04.07.2022 - 8 U 2069/22

    Kapitalanleger-Musterverfahren, Bestätigungsvermerk, Vorlagebeschluß,

    Entgegen der nicht näher begründeten Auflassung von Möllers (BKR 2022, 339 [352]) kommt es dabei nicht darauf an, ob die Beihilfetat ihrerseits selbständig KapMuGfähig wäre (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19, BeckRS 2020, 22215 Rn. 50, zum Gerichtsstand gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Falle einer Beihilfe zu einer Informationspflichtverletzung; OLG Frankfurt a.M., Musterentscheid vom 22.4.2015 - 23 Kap 1/13, BeckRS 2015, 9131 Rn. 107, zur Verwendung eines Konditionenblatts als objektive Beihilfe im Sinne von § 830 BGB, nachgehend vom BGH im Beschluss vom 19. September 2017, XI ZB 17/15, insoweit nicht beanstandet).
  • LG Dortmund, 29.03.2017 - 3 O 145/16
    Sind alle Anträge bei einer Kammer gestellt und ist bereits auf diese Weise das Quorum erreicht worden, kann das Prozessgericht von einer Veröffentlichung der Anträge ganz absehen, so dass sogleich der Vorlagebeschluss zu veröffentlichen ist (vgl. Kruis, in: Kölner Kommentar zum KapMuG, a.a.O., § 3 Rn. 125; LG Frankfurt/M., Beschl. v. 27.09.2013 - 2-12 OH 4/13 - BeckRS 2014, 13258, Vorlageverfahren für zulässig erachtet vom OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.04.2015 - 23 Kap 1/13 - BeckRS 2015, 09131, Rn. 53).
  • LG Dortmund, 29.03.2017 - 3 O 321/16
  • LG Dortmund, 30.09.2019 - 3 O 382/17

    1. Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, 2. DS-Fonds-Treuhand GmbH:

  • LG Dortmund, 29.03.2017 - 3 O 160/16
  • LG Dortmund, 29.03.2017 - 3 O 136/16
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