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   OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 16 U 132/20   

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https://dejure.org/2021,69941
OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 16 U 132/20 (https://dejure.org/2021,69941)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2021 - 16 U 132/20 (https://dejure.org/2021,69941)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 16 U 132/20 (https://dejure.org/2021,69941)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 489 BGB
    Keine ordentliche Kündbarkeit des Zinssatz-Swap-Vertrages mit fester Laufzeit nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14

    Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 16 U 132/20
    Eine vergleichbare Sach- und Interessenlage mit der von der anzuwendenden gesetzlichen Vorschrift geregelten Fallgestaltung ist deshalb erforderlich, weil die Analogie auf dem Prinzip beruht, dass der Gesetzgeber bei den Grundsätzen, von denen er sich bei Erlass der herangezogenen Rechtsvorschrift hat leiten lassen, zum selben Abwägungsergebnis gekommen wäre (BGH NJW 2015, 1176 Rz. 46).
  • OLG Dresden, 09.04.2015 - 8 U 532/14

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines zinsgesicherten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 16 U 132/20
    Das Oberlandesgericht Dresden hat für eine ähnliche Gestaltung (Absicherung eines Darlehens durch einen Zinscollarvertrag) die analoge Anwendung von § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB abgelehnt (BGH WM 2015, 1191).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 140/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Zinssatzswap-Geschäfts zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 16 U 132/20
    Denn nach der Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte und des Senats besteht eine Verpflichtung der Swap-Vertragspartnerin aus vorvertraglicher Hinweis- oder Beratungspflicht darauf hinzuweisen, dass im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens der Swap-Vertrag als spekulatives Geschäft isoliert bestehen bleibt (etwa OLG Stuttgart WM 2012, 1829 Rz. 40; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 17.6.2013 - 31 U 39/13 Rz. 20).
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