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OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 17 W 23/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO, § 9 ZPO, § 48 GKG
Festsetzung des Gebührenstreitwerts wegen der Förderung durch Baukindergeld - IWW
- rechtsportal.de
§ 3 ZPO ; § 9 ZPO ; § 48 GKG
Streitwert einer Klage auf Zahlung von Baukindergeld - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streit um Baukindergeld: Wie hoch ist Gebührenstreitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Festsetzung des Gebührenstreitwerts wegen der Förderung durch Baukindergeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erstrebt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Aufhebung der Versagung von Baukindergeld und zugleich zur Stattgabe des Antrages auf Zuschusserteilung, richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwertes nach § 3 ZPO. Maßgeblich ist danach das Interesse des ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2020 - 25 O 63/20
- OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 17 W 23/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.1652
Gewährung des Baukindergelds Plus
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 17 W 23/20
Mit der Entscheidung der Beklagten über die Auszahlung des Baukindergeldes bestätigt die Beklagte die Voraussetzung für die Förderung gemäß den Förderrichtlinien (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.1652 -, Rn. 9ff., BeckRS 2020, 24803) und damit den (gegenwärtigen) vertraglichen Leistungsanspruch des Klägers.