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   OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 6 U 29/04   

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https://dejure.org/2004,19627
OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 6 U 29/04 (https://dejure.org/2004,19627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2004 - 6 U 29/04 (https://dejure.org/2004,19627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 6 U 29/04 (https://dejure.org/2004,19627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 43b Abs 2 S 5 TKG, § 1 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unter 0190-Nummer betriebene Auskunftsdienste ohne Preisangabe; Telefonischer Auskunftsdienst mit Angebot einer kostenpflichtigen Weiterverbindung; Pflicht zur Vorabinformation des Anrufers über Inanspruchnahme eines besonders teuren Mehrwertdienstes; Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisansagepflicht bei Weitervermittlung an 0190-Dienste

  • beck.de (Leitsatz)

    Tarifansagepflicht bei der Weitervermittlung von 118xy-Rufnummern zu 0190-Dienstleistungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisansagepflicht bei Weitervermittlung an 0190-Dienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TKG § 43b Abs. 2 S. 5; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Vermittlung an eine 0190-Nummer durch einen telefonischen Auskunftsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 614
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 6 U 29/04
    Die Vorschrift des § 43 b Abs. 2 TKG weist den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1347 - Telefonischer Auskunftsdienst) erforderlichen und ausreichenden Wettbewerbsbezug auf; insoweit gilt dasselbe wie für die Regelungen der Preisangabenverordnung (BGH a.a.O.).
  • AG München, 31.10.2008 - 172 C 13166/08
    Andernfalls konnte der von § 43 b bezweckte Verbraucherschutz ohne Probleme durch die .technische Ausgestaltung wie beispielsweise das Zwischenschalten einer -Auskunftsnummer umgangen werden (vgl. ähnlich -OLG_ Frankfurt Beschluss v. 24.06.2004, Gz.: 6 U 29/04) Dies muss insbesondere gelten, wenn sich der Betreiber der Auskunftsnummer im Vorfeld die Ansprüche des Mehrwertedienstanbieter gegen den Kunden abtreten lässt.
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