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   OLG Frankfurt, 28.09.1981 - 20 W 486/81   

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https://dejure.org/1981,15218
OLG Frankfurt, 28.09.1981 - 20 W 486/81 (https://dejure.org/1981,15218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.1981 - 20 W 486/81 (https://dejure.org/1981,15218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 1981 - 20 W 486/81 (https://dejure.org/1981,15218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eltern-Kind-Verhältnis zwischen einem adoptierten Kind und seinen Eltern; Aufhebung der Adoption eines Kindes; Festsetzung des Geschäftswerts und Beschwerdewerts

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1763, 1770; FGG § 56f
    Adoptionsrecht; Fehlen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen einem adoptierten Kind und seinen Eltern; Aufhebung der Adoption eines Kindes; Festsetzung des Geschäftswertes und des Beschwerdewertes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 848
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.07.1981 - 20 W 16/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1981 - 20 W 486/81
    Da der Senat aber als Rechtsbeschwerdegericht auch mit der Hauptsache befaßt worden ist, und die Wertfestsetzung für alle Instanzen von Amts wegen überprüfen kann (§ 31 Abs. 1 S. 2 KostO), und davon Gebrauch macht, ist die Geschäftswertbeschwerde, unabhängig von ihrer Zulässigkeit, gegenstandslos geworden (vgl. KG JurBüro 1978, 909; BayObLG KostRsp. Nr. 8 zu § 31 KostO; Senatsbeschluß vom 24. Februar 1981 - 20 W 16/81 - n.v.).
  • OLG Köln, 03.10.1979 - 16 Wx 86/79

    Aufhebung einer Adoption; Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1981 - 20 W 486/81
    Zwar kann auch ein von Anfang an gänzlich fehlendes Eltern-Kind-Verhältnis einen Aufhebungsgrund darstellen (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 500; Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1763 Rdn. 10), zumal dann, wenn die Herstellung eines solchen Familienbandes von den Adoptionsparteien gar nicht beabsichtigt worden ist (vgl. OLG Köln NJW 1980, 63 mwN).
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