Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
| Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766a) |
(1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(2) Ist das Kind von einem Ehepaar angenommen, so kann auch das zwischen dem Kind und einem Ehegatten bestehende Annahmeverhältnis aufgehoben werden.
(3) Das Annahmeverhältnis darf nur aufgehoben werden,
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
erklärung § 1751Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt § 1752Beschluss des Familiengerichts, Antrag § 1753Annahme nach dem Tode § 1754Wirkung der Annahme § 1755Erlöschen von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1756Bestehenbleiben von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1757Name des Kindes § 1758Offenbarungs- und Ausforschungsverbot § 1759Aufhebung des Annahmeverhältnisses § 1760Aufhebung wegen fehlender Erklärungen § 1761Aufhebungshindernisse § 1762Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form § 1763Aufhebung von Amts wegen § 1764Wirkung der Aufhebung § 1765Name des Kindes nach der Aufhebung § 1766Ehe zwischen Annehmendem und Kind § 1766aAnnahme von Kindern des nichtehelichen Partners
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Rechtsprechung zu § 1763 BGB
73 Entscheidungen zu § 1763 BGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.08.2022 - 1 BvR 2329/21
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der ...
- BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12
Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt ...
- BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
Rechtliche Gleichstellung des Angenommenen mit einem leiblichen Kind des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Vaterschaft zu einem ...
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines ...
- VG Berlin, 21.05.2012 - 34 K 69.11
Aufenthaltsrechtliche Wirkungen einer Auslandsadoption
- VG Ansbach, 27.11.2013 - AN 4 K 13.01195
Keine Bestattungspflicht von "Adoptivgeschwistern" eines als Minderjährigen ...
Querverweise
Auf § 1763 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Minderjähriger
- § 1759 (Aufhebung des Annahmeverhältnisses)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- II. Vormundschafts- und Familiensachen
- § 49
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Kindschafts- und Adoptionssachen)