Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766a) |
1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. 2Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein.
erklärung § 1751Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt § 1752Beschluss des Familiengerichts, Antrag § 1753Annahme nach dem Tode § 1754Wirkung der Annahme § 1755Erlöschen von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1756Bestehenbleiben von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1757Name des Kindes § 1758Offenbarungs- und Ausforschungsverbot § 1759Aufhebung des Annahmeverhältnisses § 1760Aufhebung wegen fehlender Erklärungen § 1761Aufhebungshindernisse § 1762Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form § 1763Aufhebung von Amts wegen § 1764Wirkung der Aufhebung § 1765Name des Kindes nach der Aufhebung § 1766Ehe zwischen Annehmendem und Kind § 1766aAnnahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Rechtsprechung zu § 1745 BGB
39 Entscheidungen zu § 1745 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 18 WF 129/23
Verfahrenskostenhilfe: Kinder des Annehmenden als Beteiligte im ...
- AG Frankenthal, 05.05.2020 - 71 F 192/19
Adoption eines minderjährigen Kindes durch ein Ehepaar oder durch einen ...
- OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 90/14
Interesse der leiblichen Kinder
Zum selben Verfahren:
- AG Köln, 26.06.2014 - 328 F 76/12
Ausschluss einer Adoption wegen entgegenstehender überwiegender Interessen der ...
- AG Köln, 26.06.2014 - 328 F 76/12
- BGH, 11.08.2021 - XII ZB 18/21
Beschwerde des Anzunehmenden gegen die Versagung der von ihm begehrten ...
- BayObLG, 28.10.1999 - 1Z BR 37/99
Umfang der Interessenabwägung nach § 1745 BGB
- AG Steinfurt, 28.12.2022 - 10 F 298/22
- OLG Karlsruhe, 14.04.2023 - 5 UF 228/21
Ersetzung der Einwilligung bei der Volljährigenadoption
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines ...
- OLG Bamberg, 26.04.2017 - 2 UF 70/17
Erforderliche Einwilligung des biologischen Vaters bei einer Adoption
Querverweise
Auf § 1745 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Volljähriger
- § 1768 (Antrag)