Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766a) |
(1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag vorliegen; dabei ist es unschädlich, wenn eine Belehrung oder Beratung nach § 1748 Abs. 2 nicht erfolgt ist.
(2) Das Annahmeverhältnis darf nicht aufgehoben werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde, es sei denn, dass überwiegende Interessen des Annehmenden die Aufhebung erfordern.
erklärung § 1751Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt § 1752Beschluss des Familiengerichts, Antrag § 1753Annahme nach dem Tode § 1754Wirkung der Annahme § 1755Erlöschen von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1756Bestehenbleiben von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1757Name des Kindes § 1758Offenbarungs- und Ausforschungsverbot § 1759Aufhebung des Annahmeverhältnisses § 1760Aufhebung wegen fehlender Erklärungen § 1761Aufhebungshindernisse § 1762Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form § 1763Aufhebung von Amts wegen § 1764Wirkung der Aufhebung § 1765Name des Kindes nach der Aufhebung § 1766Ehe zwischen Annehmendem und Kind § 1766aAnnahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Rechtsprechung zu § 1761 BGB
11 Entscheidungen zu § 1761 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Vaterschaftsfeststellung nach Adoption
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
Rechtliche Gleichstellung des Angenommenen mit einem leiblichen Kind des ...
- OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20
Vaterschaftsfeststellung; Adoption
- VG Berlin, 21.05.2012 - 34 K 69.11
Aufenthaltsrechtliche Wirkungen einer Auslandsadoption
- OLG Karlsruhe, 27.02.1996 - 11 Wx 63/95
Weitere Beschwerde des Vaters gegen die Ablehnung der Aufhebung des ...
- OVG Hamburg, 19.10.2006 - 3 Bf 275/04
Zum Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen für in der Türkei ...
- OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
Keine Anerkennung einer im Ausland erfogten Adoptionsentscheidung, wenn das Kind ...
- OLG Hamm, 01.06.2011 - 15 Wx 61/11
Erstreckung der Adoption auf die Abkömmlinge des Angenommenen
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BezG Meiningen, 27.10.1992 - 3 T 245/92
Querverweise
Auf § 1761 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)