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   OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22   

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https://dejure.org/2023,29682
OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22 (https://dejure.org/2023,29682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2023 - 5 UF 125/22 (https://dejure.org/2023,29682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2023 - 5 UF 125/22 (https://dejure.org/2023,29682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1600d Abs 2 S 1 BGB, § 1747 Abs 1 S 1 BGB, § 1747 Abs 1 S 2 BGB, § 1759 BGB, § 1760 Abs 1 BGB
    Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses wegen fehlender Beteiligung des potentiellen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600d; BGB § 1759 ; BGB § 1760
    Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses wegen fehlender Beteiligung des potentiellen Vaters

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600d; BGB § 1759 ; BGB § 1760
    Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses wegen fehlender Beteiligung des potentiellen Vaters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22
    Die Grundrechtsnorm schützt den biologischen Vater aber in seinem Interesse, die Rechtsstellung als Vater des Kindes einzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, juris Rn. 54).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22
    Eine Unterrichtung ist nur dann entbehrlich, wenn zuverlässig davon ausgegangen werden kann, dass der - mögliche - biologische Vater die rechtliche Vaterstellung zu dem Kind von vornherein nicht einnehmen will oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist (vgl. BGH FamRZ 2015, 828, juris Rn. 15 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1996 - 11 Wx 63/95

    Weitere Beschwerde des Vaters gegen die Ablehnung der Aufhebung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22
    (a) Steht - wie vorliegend - fest, dass durch die Aufhebung des Annahmeverhältnisses das Kindeswohl erheblich gefährdet würde, kommt eine Aufhebung mit der Maßgabe, dass das Kind "als Zwischenlösung" in seiner bisherigen Umgebung zu belassen ist, nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.02.1996 - 11 Wx 63/95, juris Rn. 13; Staudinger/Helms, a.a.O., § 1761 Rn. 11; MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1761 Rn. 23).
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