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   OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05   

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OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05 (https://dejure.org/2008,12152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2008 - 11 U 288/05 (https://dejure.org/2008,12152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 11 U 288/05 (https://dejure.org/2008,12152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Institutioneller Missbrauch des Verschmelzungsrechts von Aktiengesellschaften wegen gezielter Vorbereitung eines Squeeze-Out; Gefahr einer Aushöhlung und Plünderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch einen Verschmelzungsvertrag zweier ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Anfechtung eines einen Squeeze out vorbereitenden Verschmelzungsbeschlusses wegen Rechtsmissbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246 § 249 § 327a
    Rechtsmissbräuchlichkeit von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vorbereitung eines Squeeze-Out

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Hamburg, 07.12.2005 - 411 O 96/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Bei dem vorliegenden Rechtsstreit (LG Hamburg 411 O 96/05 = Hans OLG 11 U 288/05) handelt es sich um das Hauptsacheverfahren über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Kläger gegen die Wirksamkeit der in der Hauptversammlung vom 19.05.2005 zu Top 7 und 8 gefassten Bestätigungsbeschlüsse der P.

    Soweit es die Rüge der Beschwerdeführerin zu 25) (B............) betrifft, ergibt sich dies bereits aus dem Umstand, dass sie die erstmals vorgetragene Begründung für den Abwahlantrag (Anwesenheit von uniformierten und bewaffneten Polizeibeamten im Versammlungs- und Stimmbereich der Hauptversammlung vom 28.12.2004) in keinem der beiden Hauptsacheverfahren 411 O 12/05 und 411 O 96/05 geltend gemacht hat.

    Insoweit hat bereits das Landgericht in dem in der Sache 411 O 96/05 ergangenen Urteil vom 07.12.2005 (S. 24) zutreffend darauf hingewiesen, dass ausweislich des Protokolls der Hauptversammlung vom 28.12.2004 kein Aktionär einen wichtigen Grund für die Abwahl des Versammlungsleiters geltend gemacht habe.

    Zwar hat die Antragsgegnerin zu 8) - im Gegensatz zur Antragsgegnerin zu 25) - die Gründe, die ihrer Ansicht nach eine sofortige Entziehung der Versammlungsleitung gerechtfertigt hätten, ordnungsgemäß und rechtzeitig in den Rechtsstreit 411 O 96/05 eingeführt.

    Zu I 4 d) - Institutioneller Missbrauch des Verschmelzungsrechts wegen gezielter Vorbereitung eines Squeeze-Out (Antragsgegner zu 4) bis 9), 12) bis 14) und 17)) Insbesondere die Antragsgegner zu 4) bis 9), 12) bis 14) und 17) haben sowohl in den Klagverfahren 411 O 12/05 und 411 O 96/05 (= 11 U 288/05) als auch in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren 11 W 126/05 geltend gemacht, der Verschmelzungsvertrag vom 16.11.2004 sei Teil eines sittenwidrigen und daher nichtigen Gesamtplanes der Antragstellerin und ihrer Hauptaktionärin (C............... AG) gewesen.

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Unterläge dieser Bericht einer vollen gerichtlichen Kontrolle im Anfechtungsprozess, würde die Intention des Gesetzgebers verfehlt, das Spruchverfahren gegenüber dem Anfechtungsprozess zu stärken (vgl. auch die insoweit übertragbare Argumentation des BGH zu § 210 UmwG , BGH, ZIP 2001, 199 ; ZIP 2001, 412 ; a.A. ohne nähere Begründung LG Darmstadt, AG 2006, 127, 131).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98

    Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Unterläge dieser Bericht einer vollen gerichtlichen Kontrolle im Anfechtungsprozess, würde die Intention des Gesetzgebers verfehlt, das Spruchverfahren gegenüber dem Anfechtungsprozess zu stärken (vgl. auch die insoweit übertragbare Argumentation des BGH zu § 210 UmwG , BGH, ZIP 2001, 199 ; ZIP 2001, 412 ; a.A. ohne nähere Begründung LG Darmstadt, AG 2006, 127, 131).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 5 W 33/02

    Eintragung eines Verschmelzungsbeschlusses trotz Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Im Unbedenklichkeitsverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG können bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der in den Hauptsacheverfahren erhobenen Klagen jedoch nur solche Beanstandungen berücksichtigt werden, die ordnungsgemäß, das heißt vor allem rechtzeitig, in jene Verfahren eingeführt wurden (vgl. OLG Frankfurt, DB 2003, 872, 874; zustimmend: Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG , 4. Aufl. 2006, § 16 Rdnr. 54 a.E.).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Hier verkennt die Klägerin zu 11), dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.2006 (ZIP 2006, 2080 ) für den Fall eines Squeeze-Out-Beschlusses eine sogenannte Parallelprüfung durch den von der Hauptaktionärin beauftragten Gutachter einerseits und den vom Gericht bestellten sachverständigen Prüfer andererseits ausdrücklich für zulässig erachtet hat.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Über die zutreffende Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals hat der EuGH abschließend zu befinden, wenn nicht die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage für den betreffenden Streitfall kein Raum bleibt (EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 203/81, Slg. 1982, 3415, 3431 f.; BGH WM 1989, 1128, 1131; Lutter/Drygala, in: Lutter, UmwG , § 8 Rdn. 58).
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Das in Art. 234 Abs. 2 EGV geregelte Vorlagerecht der einzelstaatlichen Gerichte verdichtet sich nur dann zu einer Vorlagepflicht, wenn das Gericht Gemeinschaftsrecht bei seiner Entscheidung als nichtig ansehen und daher nicht anwenden will (EuGH, Rs. 314/85, Slg. 1987, 4199, Rdn. 11 ff.; Wegener, in: Callies/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl. 2007, Art. 234 EGV , Rdn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Der Verschmelzungsbericht muss keine volle Kontrolle der Zweckmäßigkeit sondern nur eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1999, 793).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    In Literatur und Rechtsprechung (vgl. Grunewald, in: MüKo zum AktG , 2. Aufl. 2004, § 327 a , Rdnrn. 19 ff; Krieger, BB 2002, 53, 61; OLG Düsseldorf, AG 2006, 202, 203; OLG Düsseldorf AG 2004, 207, 209 m.w.N) wird unter verschiedenen Gesichtspunkten und unter Nennung diverser Fallgruppen (vgl. dazu OLG Düsseldorf AG 2004, 207, 209) die Frage diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Durchführung eines Squeeze-out-Verfahrens gem. §§ 327 a ff AktG ein zur Anfechtbarkeit führender Rechtsmissbrauch in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2005 - 5 W 46/05

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Zulässigkeit der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
    Von einer Streitgenossenschaft zwischen Klägern und Nebenintervenienten ist auszugehen, weil die Anfechtungsklage gemäß § 248 Abs. 1 AktG insoweit für und gegen alle Aktionäre wirkt, als der angefochtene Beschluss durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt wird (OLG Frankfurt, ZIP 2006, 873 m.w.N.; Gehrlein, AG 1994, 103).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

  • OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär -

  • OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06

    Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 137/04

    Durchführung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out-Verfahren)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

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