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   OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17   

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https://dejure.org/2017,42483
OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17 (https://dejure.org/2017,42483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17 (https://dejure.org/2017,42483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2017 - 1 Verg 2/17 (https://dejure.org/2017,42483)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Spielbank

    § 105 Abs 1 Nr 2 GWB, § 160 Abs 2 GWB, Art 2 EURL 23/2014, § 284 Abs 1 StGB, § 33c Abs 2 GewO
    Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtdurchführung eines Vergabeverfahrens für eine Spielbankkonzession in Hamburg; Darlegungslast des Antragstellers zur Antragsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags betreffend die Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb der einzigen Spielbank in Hamburg ohne Ausschreibungsverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 105 ; GWB § 160
    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags betreffend die Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb der einzigen Spielbank in Hamburg ohne Ausschreibungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glücksspiele unterfallen der Konzessionsvergaberichtlinie!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachprüfungsantrag nur von möglichen Bietern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Spielbankenkonzessionen sind auszuschreiben! (VPR 2018, 53)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 122
  • ZfBR 2018, 294
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08

    Beschränkung der Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Für eine solche Darlegung genügt indessen nicht das Aufzeigen der bloßen Möglichkeit, sich die zur Erbringung der betreffenden Leistung notwendigen Mittel beschaffen zu können; die Behauptung des Rügenden, er sei zur Erbringung der Leistung in der Lage, soll und muss vielmehr gerade durch konkrete Tatsachen untersetzt werden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008, Az. Verg W 15/08, NZBau 2009, S. 337 ff., 339).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Sofern befürchtet wird, dass die Einbeziehung von Regelungen des Glücksspielbetriebes in das Vergaberecht zu einer übermäßigen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Regelungen des Vergaberechts führen könnte (so wohl die von der Beigeladenen angeführte Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 8.6. 2017, Az. 4 B 307/17, Rdnrn. 79 ff.), ist diese Befürchtung schon deshalb unbegründet, weil die sich aus dem Vergaberecht ergebenden Einschränkungen staatlichen Handelns erst dann zur Anwendung kommen, wenn eine staatliche Entscheidung über die Erlaubnis eines Glücksspielbetriebs - über das Vorliegen eines öffentlichen Interesses hinaus - auch den weiteren Voraussetzungen der Konzessionsvergaberichtlinie bzw., in Deutschland, des § 105 GWB unterfällt.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Daher kommt es nicht auf die nationalrechtliche Zuordnung der rechtlichen Ausgestaltung an, sondern darauf, ob und dass der Erteilung der Konzession eine ausgehandelte Vereinbarung zwischen erteilender Stelle und Konzessionsnehmer zugrunde liegt (EuGH, Urt. v. 1.12.2008, Az. X ZB 31/08, NZBau 2009, S. 201 ff., 203; Wollenschläger in Beck"scher Vergaberechtskomm. I, 3. Aufl., § 105 GWB Rdnr. 34 m.w.N.).
  • OLG München, 31.01.2013 - Verg 31/12

    Vergaberecht: Schätzung des Auftragswerts einer in mehrere Ausschreibungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Das Nachprüfungsverfahren ist indessen kein Verfahren auf eine Popularklage, in dem auf Rüge jeder beliebigen Person die Einhaltung von Rechtsvorschriften abstrakt zu prüfen wäre, sondern nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung ein Verfahren, in dem überprüft werden soll, ob ein - tatsächlicher oder potentieller - Mitbewerber konkret in seinen Rechten verletzt worden ist (OLG München, Beschl. v. 31.1. 2013, Az Verg 31/12, unter II.4.a) der Gründe).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    In einem Urteil vom 8.9.2016 (Az. C-225/15, Rdnrn. 38 - 41) hat der Gerichtshof zwar ausgeführt, dass die Vergabe von Glücksspiellizenzen nur insoweit europarechtlichen Schranken unterliege, als sie EU-ausländische Anbieter nicht benachteiligen dürfe.
  • OLG Jena, 19.10.2010 - 9 Verg 5/10

    Vergaberecht, Antragsbefugnis, de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    In der Regel ist zu vermuten, dass einem ausgeschlossenen Bewerber ein Schaden droht, wenn sein Tätigkeitsfeld Aufträge der zu vergebenden Art umfasst (OLG Jena, Beschl. v. 19.10.2009, Az. 9 Verg 5/10, unter II. 1) b) der Gründe).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - Verg 55/11

    Nichtbeteiligung eines Wettbewerbers an einem freihändigen Vergabeverfahren wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Ist ein Vergabeverfahren nicht durchgeführt worden, kann dies aber jedenfalls nicht erfolgreich gerügt werden von einem potentiellen Bewerber, der von dem öffentlichen Auftraggeber bei einer unterstellten öffentlichen Ausschreibung nicht hätte berücksichtigt werden müssen, weil berechtigte Zweifel an seiner Eignung, etwa an seiner Leistungsfähigkeit bestehen (OLG Düsseldorf, Beschl v 17.8. 2011, Az. VII-Verg 55/11).
  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 90.11

    Vereinbarkeit einer steuerlichen Bevorzugung der Spielbanken gegenüber

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17
    Der Betrieb von Spielhallen und von Spielbanken ist daher in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht als so wenig vergleichbar anzusehen, dass eine Gleichbehandlung beider Betriebsarten auch nicht über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG geboten ist (std. Rspr. des BVerwG, s. z.B. Beschl. v. 24.2. 2012, Az. 9 B 90/11 unter 2. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18

    Vergabesenat: Stadt Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht vom Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.11.2017, 1 Verg 2/17, ab.

    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Hamburg ist in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass eine Konzessionierung durch einen Vertrag im Sinne des Vergaberechts erfolgt, wenn sich die Konzessionierung nicht in der Erteilung einer Erlaubnis erschöpft, sondern ein Verhalten des Konzessionsnehmers betrifft, zu dessen Ausführung dieser verpflichtet ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17, zitiert nach juris, Tz. 32, 36, 38).

  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 8 K 17.1088

    Nebeneinander von glückspielrechtlicher und gewerberechtlicher Erlaubnis

    Der Bevollmächtigte der Klägerin verweist zur Begründung seiner Auffassung insoweit auf die Entscheidung des OLG Hamburg zur Vergabe der Konzession für die (einzige) Spielbank im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris).

    Dies führt nach den Ausführungen des OLG Hamburg dazu, "dass Glücksspiele sonstiger Art grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie fallen" (OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 34).

    Vielmehr handelt es sich insoweit um Bedingungen für die Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit, die gerade nicht als Dienstleistungskonzession zu behandeln sind (OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 41).

    In die gleiche Richtung gehen die Ausführungen des OLG Hamburg mit dem Verweis darauf, dass es sich bei der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle um keinen Vorgang handelt, der nach der Erlaubniserteilung den Betreiber der Spielhalle dazu verpflichtet, von der ihm erteilten Erlaubnis Gebrauch zu machen (OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 4 B 659/18

    Erlaubniserfordernis, Verbundverbot und Abstandsgebote für Spielhallen nach dem

    Die von der Antragstellerin hierzu angeführte Entscheidung des OLG H. vom 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 -, ZfWG 2018, 185 = juris, Rn. 30 ff., betrifft den schon nach dessen eigener Ansicht grundsätzlich abweichenden und auf den Betrieb von Spielhallen in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen nicht übertragbaren Fall der Konzessionierung der unter staatlicher Aufsicht betriebenen einzigen Spielbank in H.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 77 ff.; OLG H., Beschluss vom 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 -, ZfWG 2018, 185 = juris, Rn. 41.

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18

    Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin besteht keine Divergenz zu der von ihr zitierten Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss v. 01.11.2017, 1 Verg 2/17).

    Das Hanseatische OLG Hamburg beschränkt seine Ausführungen dazu, dass es sich bei der Erlaubnis zum Betrieb der Hamburger Spielbank um eine Konzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB handelt, ausdrücklich auf Spielbanken nach dem Recht des Landes Hamburg und verweist im Übrigen darauf, dass die Erwägungen des OVG NRW zur Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach nordrhein-westfälischem Landesrecht, denen es sich nachfolgend anschließt, auf die Konzessionierung einer Spielbank nicht übertragbar sind, da Spielhallen und Spielbank sich nicht nur in der Art ihres Betriebs unterscheiden, sondern auch erheblich voneinander abweichenden Regelungen unterliegen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 01.11.2017, 1 Verg 2/17, juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

    Soweit die Klägerin dem vergaberechtliche Entscheidungen (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 31.07.2017 - Vgk FB 3/17 -, juris, und OLG Hamburg - Vergabesenat -, Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17 -, ZfWG 2018, 185) entgegen hält, kann dies nicht überzeugen, da es sich bei den genannten Entscheidungen um die Vergabe/Verlängerung der Konzession für eine Spielbank handelt.
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Die Entscheidungen der Vergabekammer Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg haben allein die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank zum Gegenstand, und stützen dort, wo ein Vergleich zu der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle angestellt wird (vgl. OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 32, 41; VergK Hamburg, B.v. 31.7.2017 - 31.7.2017 - juris Rn. 1), worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. UA S. 27), die Auffassung der Klägerseite nicht.
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657

    Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    Die Entscheidungen der Vergabekammer Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg haben allein die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank zum Gegenstand, und stützen dort, wo ein Vergleich zu der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle angestellt wird (vgl. OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 32, 41; VergK Hamburg, B.v. 31.7.2017 - 31.7.2017 - juris Rn. 1), worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. UA S. 27), die Auffassung der Klägerseite nicht.
  • VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine

    Dies folge aus einem im Zusammenhang mit der Erteilung einer Glücksspielkonzession für die Spielbank Hamburg ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 1. November 2017 - Az. 1 Verg 2/17.

    Auch der von der Antragstellerin zur Untermauerung ihres Nachprüfungsantrags zitierte Beschluss des OLG Hamburg (Beschluss v. 01.11.2017, Az. 1 Verg 2/17) zur glückspielrechtlichen Konzession für die Spielbank Hamburg geht davon aus, dass das Vorliegen einer Konzession mehr erfordert, als eine schlicht durch Verwaltungsakt ergehende Erlaubnis: Als Kriterium dafür, dass eine Konzessionierung im Wege der Erteilung einer Erlaubnis einen Vertrag im vergaberechtlichen Sinne bildet, wird gemeinhin angesehen, dass über die bloße Erlaubnis zu einem Verhalten hinaus auch eine Verpflichtung des Erlaubnisnehmers zur Durchführung des betreffenden Vorgangs gegeben ist.

    Auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des OLG Hamburg zur Spielbank Hamburg (Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17) führt daher zu keinem anderen Ergebnis, weil die zugrunde liegende Sach- und Rechtslage in einem hier entscheidenden Punkt nicht vergleichbar ist.

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1660

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Die Entscheidungen der Vergabekammer Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg haben allein die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank zum Gegenstand, und stützen dort, wo ein Vergleich zu der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle angestellt wird (vgl. OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 32, 41; VergK Hamburg, B.v. 31.7.2017 - 31.7.2017 - juris Rn. 1), worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. UA S. 27), die Auffassung der Klägerseite nicht.
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1658

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Die Entscheidungen der Vergabekammer Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg haben allein die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank zum Gegenstand, und stützen dort, wo ein Vergleich zu der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle angestellt wird (vgl. OLG Hamburg, B.v. 1.11.2017 - 1 Verg 2/17 - juris Rn. 32, 41; VergK Hamburg, B.v. 31.7.2017 - 31.7.2017 - juris Rn. 1), worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. UA S. 27), die Auffassung der Klägerseite nicht.
  • VK Rheinland, 12.03.2018 - VK K 2/18

    Spielhallenkonzession ist kein öffentlicher Auftrag!

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

  • VG Köln, 23.10.2019 - 24 K 16251/17
  • OVG Thüringen, 24.10.2018 - 3 EO 480/18

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle; Berücksichtigung der

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2038

    Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2024

    Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2032

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2036

    Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des

  • OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2027

    Unzulässige Klage vor VG - Überprüfung der Rüge einer unzulässigen Direktvergabe

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2035

    Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2025

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2037

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2029

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2034

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse unter Beachtung

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2030

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2031

    Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich

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